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Familienbüro der Viadrina

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, unabhängig davon, ob sie einer bezahlten Beschäftigung nachgehen oder nicht. Studierende ohne eigenes Einkommen bekommen den Mindestsatz von 300 Euro monatlich über 12 Monate. Sie müssen Ihr Studium nicht unterbrechen, um Elterngeld zu bekommen. Wenn Sie vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, bekommen Sie max. 67% des entfallenden Nettolohns als Elterngeld. Weitere Informationen zum Elterngeld für erwerbstätige Studierende finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die Änderungen beim Elterngeld ab dem 01.01.2013.


Als EU-BürgerIn haben Sie wie Deutsche nach EU-Recht Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie in Deutschland arbeiten oder wohnen. Diese Regelung gilt ebenso für SchweizerInnen (Abkommen der EU mit der Schweiz).

Internationale Studierende aus Nicht-EU Ländern haben in der Regel keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nur zum Zweck des Studiums haben. Dies gilt selbst dann, wenn sie eine Erlaubnis haben, für einen bestimmten Zeitraum erwerbstätig zu sein.
Ausnahmen sind:
- unbefristete Niederlassungserlaubnis
- Studierende, die unabhängig vom Studium eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt
- Studierende aus Algerien, Marokko, Tunesien oder der Türkei, wenn sie mindestens einem Zweig der deutschen Sozialversicherung angehören (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung)
- Familienangehörige (unabhängig von ihrer Nationalität) von Studierenden mit Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU aus EU- oder EWR-Staaten oder der Schweiz
Weitere Informationen

Antrag auf Elterngeld für Studierende mit Wohnsitz FFO
Frau Kosellek (0335) 552 5105, Frau Wundersee (0335) 552 5135
Oderturm, 21.Etage, Raum 21.09

Antrag auf Elterngeld für Studierende mit Wohnsitz Berlin
Homepage der Senatsverwaltung Berlin

Weitere Informationen zum Elterngeld:
Elterngeldrechner
Elterngeldbroschüre des BMFSFJ
Familienwegweiser Elterngeld
Änderungen beim Elterngeld ab 01.01.2013