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Familienbüro der Viadrina

Bafög

Für Studierende mit Kindern gelten grundsätzlich die selben Bestimmungen beim Bafög wie für alle anderen Studierenden. Das heisst, Sie haben einen Anspruch auf Bafög, wenn Sie selbst nicht genug verdienen um Ihren Lebensunterhalt damit zu bestreiten oder wenn Sie nicht genug Unterhalt von Ihren Eltern bekommen können.


Zusätzlich gelten jedoch für Studierende mit Kindern einige Sonderregelungen bezüglich der Freibeträge, der Altersgrenzen und Rückzahlungsmodalitäten.

Bafög für Studierende mit Kindern