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Vorschlag für einheitliche Verjährungsfristen von Straftaten in der EU – Konferenz mit Teilnehmenden aus 14 Ländern an der Viadrina

Strafrechtlerinnen und Strafrechtler aus 14 Ländern diskutierten am 17. und 18. September auf Einladung von Viadrina-Juristin Prof. Dr. Gudrun Hochmayr über einheitliche Verjährungsvorschriften für Straftaten in der Europäischen Union. Die Tagung ist Teil eines dreijährigen, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projektes zur Erarbeitung eines Harmonisierungsvorschlages.

„Wir sind dem Ziel, die gegenwärtigen großen Unterschiede bei der Verjährung zu verringern und Ungerechtigkeiten beim Verjährungseintritt abzubauen, einen großen Schritt näher gekommen“, äußerte sich Prof. Dr. Gudrun Hochmayr über das Ergebnis der Tagung. Der schließlich verabschiedete Harmonisierungsvorschlag könne zu einer besseren, rechtsstaatlich einwandfreien Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU beitragen, betonte die Inhaberin der Professur für Europäisches Strafrecht. Gemeinsam mit Prof. Dr. Walter Gropp von der Justus-Liebig-Universität Gießen leitet sie das DFG-geförderte Forschungsprojekt. >>>weiterlesen

Fotos: Heide Fest

Aus Deutschland, Griechenland, Italien, Österreich, Polen und den USA waren Juristinnen und Juristen an die Viadrina gekommen. Vertreterinnen und Vertreter aus Frankreich, Schweden, Spanien, Estland, Niederlande, Ungarn, Großbritannien und der Schweiz waren per Videokonferenz zugeschaltet.

Im Eröffnungsvortrag erklärte Prof. Dr. Helmut Satzger von der Ludwig-Maximilian-Universität München die Verjährung zum „Störfaktor der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Strafsachen“ und ging auf mögliche Harmonisierungstechniken ein. Mit der Frage, ob sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht auf Verjährung von Straftaten ableiten lässt, befasste sich anschließend Prof. Dr. Robert Esser von der Universität Passau. Der Menschenrechtsexperte äußerte sich vorsichtig optimistisch, was die künftige Herausbildung eines solchen Rechts in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anbelangt.

Nachdem die Länderreferentinnen und -referenten im Logensaal über die aktuellen nationalen Regelungen berichtet hatten, widmete sich der dritte Tagungsteil der Abstimmung eines gemeinsamen Harmonisierungsvorschlages. Besonders die Frage, ob eine Unverjährbarkeit ausschließlich für völkerrechtliche Kernverbrechen oder auch für vorsätzliche Tötungsdelikte gelten soll, war umstritten. Auch wann bei Spätschäden die Verjährung beginnen soll, wurde tiefgreifend diskutiert.

Bereits im Vorfeld der Tagung war eine Datenbank mit den geltenden Verjährungsregelungen der beteiligten Länder entstanden, die nun auf den aktuellen Stand gebracht und im Frühjahr 2021 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Darüber hinaus wird im ersten Halbjahr 2021 ein Sammelband mit Beiträgen aus dem Projekt erscheinen.
(FA)

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