Wissenswertes zur Pflege
Einstufung der Pflegebedürftigkeit
Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) geregelt. Die Leistungen sind abhängig von der Schwere der Erkrankung bzw. Behinderung.
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Formen der Pflege
Je nach Bedarf und individueller Situation der/des Pflegebedürftigen können verschiedene Formen der Pflege gewählt werden.
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Hospiz/ambulanter Hospizdienst
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Vollmachten
Wenn Menschen pflegebedürftig sind, gibt es verschiedene Dinge zu regeln und zu klären. Dabei müssen Fragen geklärt werden, wie u.a.: wer darf im Namen des/der Pflegebedürftigen entscheiden, wie kann sichergestellt werden, dass der Wille der/des Pflegebedürftigen gewahrt bleibt?
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