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Familienbüro der Viadrina

ALG II

Mehrbedarf für Schwangere und für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 2 SGB II)
Auch Frauen, die regulär kein ALG II beziehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende. Hierfür darf das Einkommen nicht oder nur geringfügig über dem Regelsatz nach SGB II liegen und die Vermögensgrenze darf nicht überschritten werden.

  • Schwangere: Der Mehrbedarf beträgt 17% des Regelsatzes. Er wird ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Geburtsmonats bezahlt.
  • Alleinerziehende: Ab der Geburt des ersten Kindes gibt es für Alleinerziehende einen Mehrbedarfszuschlag von 36% des Regelsatzes. Dieser wird gewährt, solange Sie ein Kind unter 7 Jahren ist, danach fällt der Satz auf 12% ab. Die Prozentsätze schwanken, abhängig des Alters und der Anzahl der Kinder. Hier können Sie die Tabelle des Bundesministerium für Arbeit und Soziales einsehen. 

Einen Antrag können Sie beim zuständigen Jobcenter stellen. Für den Mehrbedarf ist es notwendig, einen kompletten Antrag auf ALG II zu stellen. Beschäftigten, die von diesen Leistungen Gebrauch machen, empfehlen wir, ein gesondertes Schreiben hinzuzufügen, in dem explizit diese Leistungen beantragt werden.  


Einmalige Leistungen wegen Schwangerschaft und Erstausstattung für das Baby
(§ 23 Abs. 3 SGB II)

Wenn Ihr Einkommen unter oder nur geringfügig über dem Regelsatz liegt, können Sie einmalige Leistungen für Schwangerschaft (z.B. Bekleidung) und Erstausstattung bekommen Um die Leistungen zu erhalten, können Sie ab der 6. SSW einen Antrag beim Job Center stellen. Es ist notwendig, einen kompletten ALG II Antrag auszufüllen. Wir empfehlen Ihnen, dem Antrag ein gesondertes Schreiben beizulegen, in dem ausdrücklich die einmaligen Leistungen beantragt werden.In dem Antrag sollten Sie ausführlich auflisten, welche Kleidungsstücke, Möbel, Gegenstände etc. Sie noch benötigen und den Preis dazu angeben. .

Hinweise, was bei Bedarf beantragt werden kann:

  • Umstands- und Stillbekleidung
  • Bekleidung für das Baby
  • Babybett und Bettaustattung
  • Fläschchen, Sauger, Hochstuhl
  • Wickel- und Badeutensilien
  • Kinderwagen
  • Autositz