Banner Viadrina

Familienbüro der Viadrina

Vertretungsregelungen Mutterschutz und Elternzeit

Sowohl für die Zeit des Mutterschutzes als auch während der Elternzeit ist eine 100%-ige Vertretung möglich.

 

Mutterschutz

Für den Zeitraum des Mutterschutzes bekommt die Universität als Arbeitgeber alle Kosten, die ihr für die werdende Mutter entstehen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Sozialversicherungsbeiträge) über das sog. Umlageverfahren U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz erstattet. Das bedeutet, dass die Viadrina für die 14 Wochen Mutterschutzfrist und bei individuellen Beschäftigungsverboten außerhalb dieser 14 Wochen Mutterschutz keine Ausgaben hat und für diesen Zeitraum Mittel zur Verfügung stehen, um eine Vertretung in vollem Umfang zu bezahlen.

Diese Regelung gilt nur für Angestellte und Auszubildende. Beamte erhalten ihre Besoldung bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Inwieweit eine Vertretung auch für sie aus Gründen der Gleichbehandlung ermöglicht werden kann, wäre ggf. vorab mit der Hochschulleitung zu klären.

Elternzeit

Während der Elternzeit ist ebenso eine 100%-ige Vertretung möglich. Details zur Einstellung einer Vertretung besprechen Sie bitte mit den Mitarbeitenden des Personaldezernates.

Bei Fragen und Problemen rund um die Vertretung in Mutterschutz und Elternzeit können Sie sich gern an die Familienbeauftragten wenden.