Wohngeld
In der Regel haben Studierende mit Bafög-Anspruch und Studierende, die Leistungen nach dem SGB II (z.B. ALG II) beziehen, keinen Anspruch auf Wohngeld.
Einen Anspruch haben:
- Studierende, denen BAföG "dem Grunde nach" nicht zusteht (Altersgrenze oder Förderungshöchstdauer beim BAföG überschritten, erforderliche Leistungen nicht rechtzeitig erbracht, Zweitstudium)
- Kinder von Studierenden, die kein Sozialgeld beziehen
- Studierende, die zwar einen Anspruch auf BAföG haben, aber mit einem Familienmitglied im selben Haushalt leben, dem BAföG nicht zusteht (z.B. Kinder, EhepartnerInnen). In diesem Fall ist die gesamte Familie wohngeldberechtigt.
Anspruchsvoraussetzung ist, dass die Wohnung dauerhaft bewohnt wird. Bei Studierenden wird meisten von einer vorübergehenden Wohnung ausgegangen. Schwangerschaft wird jedoch als Begründung einer dauerhaften Wohnsituation akzeptiert.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der Miete. Die jeweiligen Einkommensgrenzen und die Höhe des Wohngeldes finden Sie hier. Der Darlehensanteil des BAföG wird nicht als Einkommen gerechnet. Umgekehrt ist Wohngeld kein Einkommen im Sinne des BAföG.
Der Antrag auf Wohngeld wird bei der zuständigen Wohngeldstelle des Wohnortes gestellt. Allerdings wird Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung und nicht rückwirkend gezahlt. Denken Sie also daran, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.
Internationale Studierende können Wohngeld beantragen, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG (siehe oben) haben. Achtung: Studierende aus Drittländern mit einer Aufenthaltserlaubnis nur zum Zwecke des Studiums haben aber bei der Ausländerbehörde in der Regel erklärt, dass sie in Deutschland keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen werden. Bei Inanspruchnahme von Wohngeld wird die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht verlängert! Ausnahmen sind eventuell möglich bei anderen Aufenthaltszwecken.
Wohngeldstelle Frankfurt (Oder)
Informationen zum Wohngeld für Studierende
Wohngeldrechner, Adressen, rechtliche Grundlagen