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Familienbüro der Viadrina

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld können nur Studentinnen bekommen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Dies gilt auch bei geringfügiger Beschäftigung, nicht jedoch bei Honorartätigkeiten. Mutterschaftsgeld wird während der Zeit des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt. Das Mutterschaftsgeld gilt als Ersatz für den entgangenen Verdienst während der Schutzfrist. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, d.h. in den acht Wochen nach der Geburt erhält die Mutter Mutterschaftsgeld und kein Elterngeld. Der Elterngeldanspruch verringert sich dementsprechend um die Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes.

In der Regel zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Versicherte bis zu 13 Euro pro Tag in Abhängigkeit vom Nettoverdienst der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz. Lag der Verdienst höher als 13 Euro pro Tag trägt der Arbeitgeber den Restbetrag bis zum Durchschnittslohn. Genauere Infos zur Beantragung bekommen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Privat- und familienversicherte Studentinnen erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Genauere Informationen zur Höhe und Beantragung bekommen Sie bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.