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Familienbüro der Viadrina

Kindergeld

Nach der Geburt eines Kindes können alle Eltern bei der Familienkasse des Wohnortes einen Antrag auf Kindergeld stellen. Der Antrag sollte in den ersten 6 Lebensmonaten des Kindes gestellt werden. Seit 01.01.2015 gibt es für das 1. und 2. Kind 188 Euro/Monat, für das 3. Kind 194 Euro/Monat und für jedes weitere Kind 219 Euro/Monat. Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr ist möglich, wenn sich das Kind weiterhin in der Ausbildung befindet und weniger als 640 Euro monatlich verdient. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.

Internationale Studierende

Studierende Eltern aus Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Studierende Eltern aus der Schweiz können unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Kindergeld für ihre Kinder erhalten, wenn sie ihren Wohnort in Deutschland haben.

 

Studierende Eltern aus Algerien, Bosnien und Herzegowina, aus dem Kosovo, aus Serbien, Montenegro, Marokko, Tunesien und der Türkei können Kindergeld für ihre Kinder erhalten, wenn sie ihren Wohnort in Deutschland haben und mindestens einem Zweig der deutschen Sozialversicherung angehören (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung).
 

Alle anderen internationalen Studierenden Eltern können nur Kindergeld für Ihre Kinder erhalten, wenn sie unabhängig von Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die Erwerbstätigkeit erlaubt.


Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse der Arbeitsagentur.


Antragstellung
Das Kindergeld können Sie über die Seiten der Bundesagentur für Arbeit auch online beantragen. Dazu füllen Sie den Antragsbogen online aus. Zusätzlich muss der Antrag nochmals ausgedruckt und unterschrieben an die zuständige Familienkasse geschickt werden.

Bundesweite Service-Rufnummer
Tel: 0800 4 5555 30

Familienkasse Frankfurt (Oder)
Heinrich-von-Stephan- Straße 2, 15230 Frankfurt/Oder
Familienkasse-Frankfurt-Oder@arbeitsagentur.de

Postadresse:
Familienkasse Frankfurt (Oder), 15221 Frankfurt (Oder)

Familienkasse Berlin-Süd
Sonnenallee 282, 12057 Berlin
Familienkasse-Berlin-Sued@arbeitsagentur.de

Familienkasse Berlin-Mitte
Charlottenstrasse 87-90, 10969 Berlin
Familienkasse-Berlin-Mitte@arbeitsagentur.de

Familienkasse Berlin-Nord
Charlottenstrasse 90, 10969 Berlin
Familienkasse-Berlin-Nord@arbeitsagentur.de

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