Betreuungsgeld
"Am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Entscheidung zum Betreuungsgeld verkündet und das Gesetzwegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist nach rechtlicher Prüfung und Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass niemand bereits erhaltene Betreuungsgeld-Leistungen zurückzahlen muss. Für Familien, die bereits eine Bewilligung über Betreuungsgeld erhalten haben, erfolgen die Auszahlungen für die Dauer der Bewilligung weiter. Bewilligende Betreuungsgeldbescheide dürfen nicht mehr erlassen werden, da nach der Entscheidung des BVerfG keine Rechtsgrundlage mehr gegeben ist."
Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=213208.html