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Familienbüro der Viadrina

Willkommensgruß

Um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu verbessern, erhalten ab 01.Oktober 2010 alle neugeborenen Kinder von Studierenden der Europa-Universität einen Willkommensgruß in Höhe von einmalig 100 Euro. Die Zahlung erfolgt jeweils zur Hälfte durch das Studentenwerk Frankfurt (Oder) und den AStA der Europa-Universität.

Anspruchsvoraussetzungen

Empfangsberechtigt sind alle Studierenden der Europa-Universität, deren Kinder ab dem 01. Oktober 2010 geboren werden. Sind beide Elternteile Studierende der EUV, bekommen auch beide auf Antrag den Willkommensgruß. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Semesterbeiträge.  Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Willkommensgrusses besteht nicht.

Beantragung

Der Antrag auf den Willkommensgruß muss schriftlich mittels des vorgesehenen Formulars beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) und beim AStA erfolgen. Die Formulare finden Sie auf der Homepage des Studentenwerkes  unter Downloads/ Soziales. Den Antrag können Sie zusammen mit den benötigten Dokumenten entweder direkt bei Studentenwerk und Asta abgeben oder per Post an beide Einrichtungen schicken. Bitte fügen Sie dem Antrag jeweils folgende Dokumente bei:

  • eine Kopie der Geburts- bzw./ Abstammungsurkunde
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kopie des Personalausweises

Auszahlung

Die Zahlung des Willkommensgrußes erfolgt per Überweisung sowohl durch das Studentenwerk Frankfurt (Oder) als auch durch den AStA der Europa-Universität.

Adressen

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Paul-Feldner-Str.8
15230 Frankfurt (Oder)
Allgemeiner Studentischer Ausschuss der Europa-Universität Viadrina (AStA)
Große Scharrnstrasse 17A
15230 Frankfurt (Oder)

Weitere Informationen und Download der Antragsformulare (Homepage des Studentenwerks Frankfurt (Oder))