Erstattung von Kinderbetreuungskosten
Müssen die Kinder im Ausnahmefall außerhalb der Kita betreut werden, damit der Elternteil sich dem Studium oder der Promotion widmen kann, erstattet die Viadrina Ihren Studierenden und Promovierenden bis zu einer Höhe von 100 € pro Semester und Kind auf Antrag die Kosten.
Vorausgesetzt wird, dass die Regelbetreuung (Kita, Tageseltern) nicht greift und die Betreuung des Kindes erforderlich ist, um das Studium oder das Promotionsvorhaben voranbringen.
Beispiele:
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Der Besuch einer Kita oder der Tageseltern ist aufgrund von Krankheit nicht möglich.
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Lehrveranstaltungen liegen in den Abendstunden oder am Wochenenden, also außerhalb der Öffnungszeiten der Regelbetreuung
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Die Betreuung des Kindes ist notwendig während der Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und hochschulöffentlichen Veranstaltungen.
Für die Kostenerstattung reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Quittung über die Betreuungskosten im Familienbüro ein. Die Quittung muss den Namen und die Adresse der Betreuungsperson enthalten. Anträge für Erstattung innerhalb eines Semsters können immer bis zwei Wochen nach Beginn des Folgesemesters gestellt werden.
In Ausnahmesituationen können, unter Einverständnis der Eltern, auch Mitarbeitende des Familienbüros vor Ort ihr/e Kind/er betreuen.