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5 Schritte an die Viadrina - Dokumente & Formulare

⇒ Master Studiengänge

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:
Hochschulzugangsberechtigung (= HZB)

Voraussetzung für die Zulassung zu einem der Master Studiengänge ist grundsätzlich ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor oder Äquivalent). Dieser Abschluss muss zu einem in Deutschland erworbenen Studienabschluss äquivalent sein.

Bitte beachten Sie, dass die Äquivalenz eines ausländischen Studienabschlusses zu einem Deutschen Studienabschluss von Land zu Land verschieden sein kann. Das bedeutet, dass in manchen Fällen zusätzliche Erfordernisse (z.B. APS) vor der Bewerbung erfüllt werden müssen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber!

Erkundigen Sie sich frühzeitig nach den für Sie geltenden Erfordernissen!

Erforderliche Dokumente und Formulare


Master Studiengänge "Digital Entrepreneurship" und "International Business Administration"
>> über uni-assist ! <<

Bewerber/innen für Master Programme "Digital Entrepreneurship" und "International Business Administration" füllen die Online-Bewerbung bei uni-assist aus. Für Ihre Bewerbung über uni-assist benötigen Sie alle erforderlichen Dokumente und Formulare in der Liste unten ab Punkt 2., plus ggf. für uni-assist notwendige Unterlagen, wie z.B. den Nachweis über die Einzahlung des Bearbeitungsentgelts. Bitte informieren Sie sich entsprechend!



Alle anderen Master Studiengänge:
>> an der Viadrina ! <<

  1. Online-Bewerbung / -Einschreibung

    1. Bewerbung bzw. Einschreibung zum 1. Fachsemester

      • Die Bewerbung bzw. Einschreibung an der Viadrina erfolgt online in viaCampus!
        • Bei der Online-Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang sind gegebenenfalls bestimmte Dokumente und/oder Formulare hochzuladen.
      • Nach dem Absenden der Online-Bewerbung bzw. -Einschreibung wird eine PDF-Datei generiert.
        • Seite 1 ist Ihr Antrag auf Zulassung bzw. Einschreibung. Diesen können Sie ausdrucken und persönlich per Hand unterschrieben oder mit einer digitalen Unterschrift versehen. Sie müssen diesen Antrag einreichen. Im Falle einer Einschreibung muss er zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreicht werden. Im Falle einer Bewerbung muss nur der Antrag eingereicht werden, da alle anderen erforderlichen Dokumente zuvor hochzuladen sind.
        • Die Informationen auf Seite 2 und 3 sind für Ihre persönlichen Unterlagen bestimmt. Diese Seiten müssen nicht eingereicht werden
      • Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 3: Bewerbungsprozess!

    2. Wichtig bei Einschreibung zum höheren Fachsemester

      • Dafür benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung durch den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss, dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester beginnen dürfen. Der dafür erforderliche Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs zu finden.
        - Juristische Fakultät,
        - Kulturwissenschaftliche Fakultät,
        - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.
      • Reichen Sie diesen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester, persönlich per Hand unterschrieben, zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen ein.
  2. alle vorhandenen Nachweise über bisheriges Studium / bisher erbrachte Leistungen

    Bitte fügen Sie alle Bildungsnachweise ab dem Sekundarschulabschluss bei, z.B. weitere Abschlusszeugnis(se), Notenübersicht(en) bisheriger Studienzeiten (= "transcript of records"), einschließlich der offiziell verwendeten Notenskala! Bei Bewerberinnen und Bewerbern für den Masterstudiengang "Digital Entrepreneurship" (M.Sc.) ist das Vorliegen eines Bachelor-Diploms oder Äquivalents per se ausreichend.

    1. Studien- / Hochschulabschluss - Zeugnis(se)
      (mind. Bachelor oder Äquivalent)


      • amtlich beglaubigte Kopie(n)
        • d.h. amtlich beglaubigte Kopie(n) des/der originalen Zeugnis(se)!
        • Dieser Abschluss muss zu einem in Deutschland erworbenen Studienabschluss äquivalent sein. Bitte beachten Sie, dass die Äquivalenz eines ausländischen Studienabschlusses zu einem Deutschen Studienabschluss von Land zu Land verschieden sein kann (siehe oben).
        • Erkundigen Sie sich gegebenenfalls nach den für Sie geltenden Erfordernisse.
        • Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 2: Vorbereitung - Dokumente und Formulare!

      • und beeidigte Übersetzung(en)
        • Diese Übersetzung muss durch einen beeidigten Übersetzer ausgestellt werden!
        • Es ist eine Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische erforderlich!
        • Falls Ihre Hochschule eine offizielle deutsche oder englische Version zur Verfügung stellt, wird diese in amtlich beglaubigter Form akzeptiert. Eine gesonderte Übersetzung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

      • Ihr Abschlusszeugnis ist noch nicht verfügbar?

    2. Transcript(s) of Records / Diploma Supplement(s)

  3. Nachweis erforderlicher Sprachkenntnisse

          • Ein Zertifikat ihrer aktuellen Deutschkenntnisse (mind. B2) ist als amtlich beglaubigte Kopie bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
          • Ein Zertifikat über die geforderten Deutschkenntnisse ist, im Falle der Zulassung zum Studium, spätestens zur Einschreibung als amtlich beglaubigte Kopie oder im Original vorzulegen.

        • Englisch und andere Sprachen:
          Anerkannte Tests und Anforderungen unterscheiden sich je nach dem gewählten Master-Studiengang ebenso wie die Frist zur Einreichung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig!

  4. tabellarischer Lebenslauf

  5. eine Kopie Ihres Passes
        • Erforderlich ist eine einfache, nicht beglaubigte Kopie.
        • Es muss deutlich erkennbar sein: Ihr Name, Geburtsdatum/-ort sowie Ihre Unterschrift.

  6.  im Falle einer Namensänderung
        • Fügen Sie Nachweise über eventuelle Änderungen Ihres Namens in beglaubigter Kopie bei!

  7. zusätzliche Dokumente
        • Bitte beachten Sie: Je nach Master Studiengang können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

  8. bei Bewerbungen über uni-assist
        • Fügen Sie den Nachweis über die Einzahlung des Bearbeitungsentgelts zu den Unterlagen hinzu!

Was bedeutet "Amtliche Beglaubigung" / "Beeidigte Übersetzung"?


Bitte reichen Sie keine Originale ein!

Kopien müssen von einer Behörde amtlich beglaubigt und beeidigt übersetzt werden!

      • Kommen Sie aus einem der EU-Länder, dann ist eine amtliche Beglaubigung der Unterlagen durch Notare, Schulen oder Hochschulen ist ausreichend.

      • Außerhalb der Europäischen Union sind Kopien von einer deutschen konsularischen Vertretung oder einem dazu befugten Notar amtlich zu beglaubigen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 2: Vorbereitung - Dokumente und Formulare!

Viel Erfolg für Ihre Bewerbung!