Banner Viadrina

5 Schritte an die Viadrina - Dokumente & Formulare

⇒ Bachelor Studiengänge
⇒ 1. Juristische Prüfung (Staatsexamen)

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:
Hochschulzugangsberechtigung (= HZB)

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist grundsätzlich der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung (= HZB). Ihr ausländischer Abschluss muss einer in Deutschland erlangten Hochschulzugangsberechtigung entsprechen (d.h. ein Sekundarschulabschluss, z.B. Abitur oder Äquivalent).

Bitte beachten Sie, dass die Definition der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) von Land zu Land verschieden ist. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen ein erfolgreiches Studium von 1 oder 2 Jahren an einer anerkannten Hochschule in Ihrem Heimatland, ein 1-jähriger Aufenthalt an einem deutschen Studienkolleg oder die Erfüllung anderer zusätzlicher Bedingungen (z. B. APS) erforderlich sind für die Zulassung zum Studium.

Erkundigen Sie sich frühzeitig nach den für Sie geltenden Erfordernissen!

Wo finden Sie Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung?

  • Ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland haben, und wenn ja, welche, können Sie In der Zulassungsdatenbank des DAAD (verfügbar in Deutsch & Englisch) selbst nachschauen.

  • Welche erforderlichen Examen/Zeugnisse/Abschlüsse und weitere Dokumente dafür nachzuweisen sind, finden Sie in anabin (nur in Deutsch, englische Version geplant).

  • Wenn Sie mit Ihrer Vorbildung „zum Studienkolleg / zur Feststellungsprüfung“ qualifiziert sind, informieren Sie sich gern über unsere studienvorbereitenden Programme unseres Viadrina College.


Erforderliche Dokumente und Formulare

  1. Online-Bewerbung / -Einschreibung

    1. bei Bewerbung zum 1. Fachsemester ***
      >> über UNI-ASSIST ! <<

      Sie bewerben sich über uni-assist, d.h.
      • Sie müssen dort die Online-Bewerbung ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen hochladen
      • Hier finden Sie allgemeine Informationen zu uni-assist.

    2. bei Einschreibung zum höheren Fachsemester oder mit Studienkolleg ***
      >> an der VIADRINA ! <<

      Sie schreiben sich direkt an der Viadrina ein, d.h.:

      • Zuerst füllen Sie die Online-Einschreibung in viaCampus aus.
      • Am Ende dieser Online Bewerbung wird eine PDF-Datei generiert.
        • Seite 1 ist Ihr Antrag auf Einschreibung! In jedem Fall müssen Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen einreichen! Sie können ihn entweder ausdrucken und persönlich per Hand unterschrieben oder mit einer digitalen Unterschrift versehen.
        • Die Informationen auf Seite 2 und 3 sind für Ihre persönlichen Unterlagen bestimmt. Diese Seiten müssen nicht eingereicht werden.
      • Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 3: Bewerbungsprozess!

      • Wichtig bei Einschreibung zum höheren Fachsemester!
        • Dafür benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung durch den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss, dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester beginnen dürfen.
        • Der dafür erforderliche Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs zu finden. 
          - Juristische Fakultät,
          - Kulturwissenschaftliche Fakultät,
          - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.
        • Reichen Sie diesen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester, persönlich per Hand unterschrieben, zusammen mit allen dafür erforderlichen Dokumenten ein.
        • Beachten Sie!
          Die Dokumente, die für die Einstufung in ein höheres Fachsemester erforderlich sind, müssen zum einen beim Prüfungsausschuss abgegeben werden. Reichen Sie eine Kopie dieser Unterlagen bitte zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung ein.

  2. Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
    (Sekundarschulabschluss, z.B. Abitur oder Äquivalent und ggf. Nachweis über Studienkolleg oder andere erforderliche Nachweise)

    1. eine amtlich beglaubigte Kopie
      • d.h. amtlich beglaubigte Kopie(n) des/der originalen Nachweise/s!
      • Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) muss einer in Deutschland erlangten Hochschulzugangsberechtigung entsprechen, d.h. ein Sekundarschulabschluss, z.B. Abitur oder Äquivalent. Bitte beachten Sie, dass die Definition der Hochschulzugangsberechtigung (= HZB, Sekundarschulabschluss, z.B. Abitur oder Äquivalent) von Land zu Land verschieden ist (siehe oben).
      • Erkundigen Sie sich gegebenenfalls nach den für Ihr Land geltenden Erfordernisse.
      • Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 2: Vorbereitung - Dokumente und Formulare!

    2. eine beeidigte Übersetzung
      • Diese Übersetzung muss durch einen beeidigten Übersetzer ausgestellt werden!
      • Es ist eine Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische erforderlich!
        Falls Ihre Schule eine offizielle deutsche oder englische Version zur Verfügung stellt, wird diese in amtlich beglaubigter Form akzeptiert. Eine gesonderte Übersetzung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
      • Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 2: Vorbereitung - Dokumente und Formulare!

  3. alle vorhandenen Nachweise über bisheriges Studium / bisher erbrachte Leistungen

        • Bitte fügen Sie alle Bildungsnachweise ab dem Sekundarschulabschluss bei, z.B. weitere Abschlusszeugnis(se), Notenübersicht(en) bisheriger Studienzeiten (= "transcript of records"), bereits vorliegende Hochschulabschlüsse, einschließlich der offiziell verwendeten Notenskala!

  4. Nachweis erforderlicher Sprachkenntnisse

          • Ein Zertifikat ihrer aktuellen Deutschkenntnisse (mind. B2) ist als amtlich beglaubigte Kopie bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
          • Ein Zertifikat über die geforderten Deutschkenntnisse ist spätestens zur Einschreibung als amtlich beglaubigte Kopie oder im Original vorzulegen.

        • Englisch:

  5. tabellarischer Lebenslauf

  6. eine Kopie Ihres Passes
    • Erforderlich ist eine einfache, nicht beglaubigte Kopie.
    • Es muss deutlich erkennbar sein: Ihr Name, Geburtsdatum/-ort sowie Ihre Unterschrift.

  7.  im Falle einer Namensänderung
    • Fügen Sie Nachweise über eventuelle Änderungen Ihres Namens als amtlich beglaubigte Kopie bei!

  8. bei Bewerbungen über uni-assist
    • Fügen Sie den Nachweis über die Einzahlung des Bearbeitungsentgelts zu den Unterlagen hinzu!



*** Sie möchten sich für das Deutsch-Polnische Jurastudium bewerben?
      Bitte folgen Sie den dafür einschlägigen Informationen zur Bewerbung!



Was bedeutet "Amtliche Beglaubigung" / "Beeidigte Übersetzung"?


Bitte reichen Sie keine Originale ein!
Kopien müssen von einer Behörde
amtlich beglaubigt und beeidigt übersetzt werden!

      • Kommen Sie aus einem der EU-Länder, dann ist eine amtliche Beglaubigung der Unterlagen durch Notare, Schulen oder Hochschulen ausreichend.
      • Außerhalb der Europäischen Union sind Kopien von einer deutschen konsularischen Vertretung oder von einem dazu befugten Notar amtlich zu beglaubigen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter 5 Schritte an die Viadrina >> Schritt 2: Vorbereitung - Dokumente und Formulare!

Viel Erfolg für Ihre Bewerbung!