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Abschlussarbeit

Antrag auf Betreuung der Abschlussarbeit
(Schritt 1)

Wer an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine Abschlussarbeit schreiben möchte, muss die Betreuung im Schritt 1 zentral über den zuständigen Prüfungsausschuss fristgerecht beantragen.

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit im Sommersemester bzw. Winter­semester schreiben wollen, dann müssen Sie den Antrag bis 15. März bzw. bis 15. September stellen. Nach diesen Terminen können keine Anträge mehr abgegeben werden. Die Bewerbung ist erst wieder zum Folgesemester möglich.

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Lehrstühle darüber hinaus noch weitere Anforderungen für eine Betreuungszusage stellen können. Nur wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie an diesen Lehrstühlen betreut werden. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle.

Mit dem Absenden Ihres Antrags erklären Sie, dass Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit im entsprechenden Semester erfüllen bzw. diese spätestens bei der separaten Beantragung der Zulassung zur Abschlussarbeit im Prüfungsamt (siehe Schritt 2) erfüllen werden.

Der Antrag auf Betreuung der Abschlussarbeit ist über das dafür bereitgestellte Formular zu stellen. 

Anmeldung/Zulassung der Abschlussarbeit (Schritt 2)

Im Schritt 2 (nach Erhalt der Betreuungszusage, siehe Schritt 1 oben) beantragen Sie, i.d.R. nach Rücksprache mit dem/der Erstgutachter/in die Zulassung zur Abschlussarbeit beim Prüfungsamt (nicht beim Prüfungsausschuss). Nach der Zulassung nehmen Sie die Anmeldung bei dem/der Erstgutachter/in Ihrer Abschlussarbeit vor. Das entsprechende Formular wird vom Prüfungsamt übermittelt.

Formulare für die Zulassung zur Bachelorarbeit

  • International Business Administration: SSO 2021 | SSO 2017
  • Internationale Betriebswirtschaftslehre: SSO 2021 | SSO 2017
  • Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht
    • Studienvariante Recht und Wirtschaft: SSO 2020
    • Studienvariante Wirtschaft und Recht: SSO 2020
  • Wirtschaftsprüfung: SSO 2022

Formulare für die Zulassung zur Masterarbeit

Bitte beachten Sie, dass sich aus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) i.V.m. der entsprechenden Studiengangspezifischen Ordnung (SSO) ableiten lässt, bei einem bestimmten Erstgutachter oder einer bestimmten Erstgutachterin die Abschlussarbeit anzufertigen.

Abgabe der Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit ist beim Prüfungsamt fristgerecht in zwei gebundenen Exemplaren und einer elektronischen Version abzuliefern. Bitte senden Sie die elektronische Version an pruefungsamt@europa-uni.de.

Verlängerung der Bearbeitungszeit im Einvernehmen mit dem/der Erstgutachter/in

Gemäß § 17 Absatz 10 ASPO kann der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des/der Studierenden im Einvernehmen mit dem/der Erstgutachter/in in begründeten, von den Studierenden nicht zu vertretenden Fällen die Bearbeitungszeit in entsprechendem Umfang verlängern, wobei der Antrag unverzüglich nach Eintritt des von dem oder der Studierenden nicht zu vertretenden Grundes zu stellen ist.

Der Antrag ist unter Verwendung des bereit gestellten Antragsformulars zu stellen.

Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit im Fall von Prüfungsunfähigkeit

Werden Sie während der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeit) krank und Sie sind in Folge der Erkrankung erheblich in Ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigt, haben Sie die Möglichkeit eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen. Weitere Informationen.