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Aktuelles

Prüfung und Anmeldung

Die schriftliche Prüfung findet am Donnerstag, 29.02.2024, 9.00 Uhr im Raum CP 203 statt.

Anmeldungen bis Donnerstag, 22.02.2024, 12.00 Uhr an heine@europa-uni.de

 

Forschungsprojekt "Ambulante Psychotherapie in der strafrechtlichen Praxis"

Ziel des Projekts ist die Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten der Anordnung sowie der Vollstreckung der ambulanten Psychotherapie für Straftäter und der Wirksamkeit der ambulanten Psychotherapie als Mittel der Resozialisierung. Das Projekt hat einen rechtsvergleichenden und empirischen Charakter. Die Rechtsanalyse beschränkt sich nicht nur auf die polnischen, sondern auch auf die deutschen, österreichischen sowie die schweizerischen strafrechtlichen Regelungen. Ein wichtiges Element des Projekts wird auch sein, die aktuelle Praxis der Anordnung sowie der Vollstreckung der ambulanten Psychotherapie näher kennenzulernen. Zu diesem Zweck sind Seminare und Tagungen mit Vertretern der Justiz (Richter, Bewährungshelfer) und der Gemeinschaft der Psychologen und Psychotherapeuten vorgesehen. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und der Interviews mit Praktikern sollten die Lösungen erarbeitet werden, die die Grundlage für die Vorbereitung konkreter und umfassender Vorschläge zur Änderung der aktuellen Rechtslage bilden. Als Ziel der neuen Regelungen wird die Verbesserung des derzeitigen Systems der Anordnung sowie der Vollstreckung der ambulanten Psychotherapie für Straftäter im polnischen Strafrecht genannt.

 

Neuerscheinungen

Die Kriterien und das Verfahren der Richterwahl für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Europa im Rechtsvergleich, Berlin: Duncker & Humblot 2019
Rezension NJ 3/2020

Kryteria i procedura wyboru sędziów sądów powszechnych w wybranych państwach europejskich
, Warschau: C.H.Beck 2020.

 

Forschungsprojekt „Bekämpfung von Hassrede im Internet in Polen und in Europa“

Ziel des Projekts ist die Untersuchung von Mitteln in Polen und in ausgewählten europäischen Ländern, durch die die Hassrede im Internet bekämpft werden soll. Analysiert werden nicht nur die etwaigen Regulierungen im Rahmen des Strafrechts, Zivilrechts und Öffentlichen Rechts, sondern auch die Wirksamkeit ihrer Anwendung in der Praxis. Das Forschungsprojekt befasst sich darüber hinaus mit präventiven Maßnahmen, durch die die Hassrede im Internet verhindert werden soll. Insbesondere wird hierbei die Lösung im deutschen Rechtssystem, vor allem das seit dem Jahr 2007 geltende Netzwerkdurchsuchungsgesetz, näher untersucht. Basierend auf den rechtsvergleichenden Untersuchungen werden Schlussfolgerungen vorgestellt, die es zum Ziel haben, eine Rechtslösung zu erarbeiten, die eine wirksame Bekämpfung des immer gängigeren und gefährlicheren Phänomens der Hassrede ermöglicht.