Erläuterungen zu den Deutschkenntnissen
Es müssen mindestens 800 Stunden Deutschunterricht (entspricht z. B. Mittelstufe des Goethe-Instituts) oder Deutsch im Abitur nachgewiesen werden. Reichen Sie nach Möglichkeit ein Zeugnis ein, das Sie von der Teilnahme an der DSH befreit (siehe unten).
Bewerber des Bachelor-Studienganges International Business Administration müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen! |
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer und staatenloser Studienbewerber (DSH)
Vor Beginn des Studiums müssen ausländische Studenten eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer und staatenloser Studienbewerber (DSH) ablegen. Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Wiederholung möglich, die sich nach §8 der DSH-Ordnung der Viadrina in der jeweils gültigen Fassung regelt.. Sie sollten sich deshalb schon in Ihrem Heimatland gute Deutschkenntnisse aneignen und nach Möglichkeit den TestDaF ablegen.
Die Europa-Universität Viadrina bietet einen studienvorbereitenden Deutschkurs an. Nähere Informationen erfragen Sie bitte bei der Viadrina Sprachen GmbH.
Von der DSH befreit sind Studienbewerber, die
- Inhaber eines deutschsprachigen Abiturs sind,
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II besitzen,
- das Kleine bzw. Große Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts besitzen,
- die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts bestanden haben,
- eine deutschsprachige Hochschule erfolgreich absolviert haben,
- die DSH bereits abgelegt haben,
- das TestDaF-Zeugnis erworben haben und - in allen vier Teilbereichen mindestens die Niveaustufe TDN 4 erreicht habe.
Nicht befreit werden Studienbewerber, die z.B. die Zentrale Mittelstufenprüfung am Goetheinstitut abgelegt haben. Bewerber, die keinen Studienabschluss anstreben und Bewerber für den Studiengang International Business Administration (Bachelor) müssen nicht an der DSH teilnehmen.