zum aktuellen Viadrina-Logbuch

Pandemiebewältigung im Licht der Menschenrechte – fireu-Förderpreis für Jan Philipp Huth

Wie sind pandemiebedingte Einschränkungen der Versammlungsfreiheit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar? Darüber hat Jan Philipp Huth seine juristische Examenshausarbeit geschrieben und dafür die beste Note des Jahres bekommen. Am 9. Juni wurde ihm deshalb der Förderpreis des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union (fireu) verliehen.

Ein Thema von höchster Aktualität und Relevanz wollte Jan Philipp Huth bearbeiten und sich mit offenen Fragen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive befassen. Anknüpfend an die Vorlesung „Europäischer und universeller Menschenrechtsschutz“ hat er sich der Frage angenommen, wie Einschränkungen der Versammlungsfreiheit aufgrund der Corona-Pandemie im Licht der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bewerten sind. Sein Fazit der im August vergangenen Jahres eingereichten Arbeit: „Insgesamt hat sich der demokratische, pluralistische Rechtsstaat in bemerkenswerter Weise in der Krisenbewältigung bewährt.“

20210609_FIREU-Preis-an-Jan-Philipp-Huth_1388 ©Heide Fest

Prof. Dr. Eva Kocher und Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer übergaben den Preis am 9. Juni im Ehrenhof der Viadrina an Jan Philipp Huth.                                                                                    Foto: Heide Fest


In der Arbeit hat Jan Philipp Huth zwischen Quarantäneanordnungen und Ausgangssperren, als schweren und schwersten Eingriffen auf der einen Seite und sonstigen Beschränkungen von Versammlungen im öffentlichen Raum – insbesondere eine Begrenzung der Teilnehmendenzahl –,  differenziert. „Während es im Hinblick auf die erstgenannten schweren Eingriffe tatsächlich in Einzelfällen zu nicht gerechtfertigten Eingriffen und Grenzfällen der Zulässigkeit kam, hielten sonstige Beschränkungen von Versammlungen im öffentlichen Raum einer Verhältnismäßigkeitsprüfung stand“, umreißt er seine Ergebnisse. Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention seien jedoch auch verpflichtet, das „Rechtsgut Leben“ zu schützen. Diese Pflicht verletzen Staaten potenziell, wenn sie unzureichende Maßnahmen der Pandemiebekämpfung ergreifen.

Im Wintersemester 2018/19 war Jan Philipp Huth von der Universität Passau an die Viadrina gewechselt. Den gewählten Fokus auf europäisches und internationales Recht möchte er über das Studium hinaus beibehalten. „Ich kann mir gut vorstellen, im Bereich der Europäischen Union oder für eine Internationale Organisation wie die Vereinten Nationen zu arbeiten“, sagt er. Zunächst stehe jedoch das erste Staatsexamen an.

Der Preis für die beste Schwerpunktbereichshausarbeit (Examenshausarbeit) im Studiengang Rechtswissenschaft der Viadrina wird jährlich vom „Verein zur Förderung des fireu e. V.“ vergeben. Er ist mit 150 Euro dotiert.
(FA)

Kontakt

Abteilung für
Hochschulkommunikation
Tel +49 335 5534 4515
presse@europa-uni.de

Sitz:
Hauptgebäude
Räume 114-117, 102

Postanschrift:
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)