Sprache – Medien – Gesellschaft (M.A.)
Der forschungsorientierte Studiengang Sprache – Medien – Gesellschaft verbindet eine kulturwissenschaftliche und kulturvergleichende Perspektive auf Sprache und Medialität in ihrer gesellschaftlichen Bedingtheit mit einem Schwerpunkt auf Europa.
Der Studiengang thematisiert verschiedene Kommunikationskontexte (Alltag, Institutionen, audio-visuelle Medien), kommunikative und ästhetische Praktiken (mündlich und schriftlich, monomodal und multimodal, analog und digital), Diskursformen (Alltagsgespräch, Text, Audio-Visualität, politischer und öffentlicher Diskurs) und gesellschaftliche Strukturen (Machtverhältnisse, Zugehörigkeiten und Diversität).
Dabei stehen besonders der Gebrauch und die Medialitäten verschiedener Sprachen und Sprachvarietäten in Europa im Zentrum.
Aspekte interkultureller Kommunikation werden vor dem Hintergrund von sprachlicher Vielfalt, Mehrsprachigkeit und kulturell variierender Sprachstrukturen und Kommunikationsformen behandelt.
Neben dem breit gefächerten MA-Studiengang Sprache – Medien – Gesellschaft können die verschiedenen spezialisierten Tracks des MA-Studiengangs - Linguistic Research sowie die Double Degrees "Intercultural Communication" (MICS) und "Multimodalität – Diskurs – Medien" (MuDiM) - studiert werden.
Studiendokumente
MuDiM „Multimodalität – Diskurs – Medien“ (Double Degree mit der Universität Paris 3)
Der binationale Studiengang MuDiM (Multimodalität – Diskurs – Medien) wird in Kooperation an der Europa-Universität Viadrina und der Université Sorbonne Nouvelle – Paris 3 angeboten!
Der MuDiM ist eine Studienoption des Masters "Sprache – Medien – Gesellschaft“ der Viadrina und ein parcours type des "Master Recherche Mention Langues, Littératures et Civilisations Étrangères et Régionales" (LLCER) der Université Sorbonne Nouvelle Paris 3. Gegenstand des Doppelmaster MuDiM sind multimodale und mediale Diskursformen. Dies umfasst audiovisuelle Medien ebenso wie sprachlich-gestische Kommunikation (EUV), multimediale Aspekte schriftlichen und mündlichen Sprachgebrauchs in verschiedenen Diskursumgebungen (Werbung, Illustration, Bildtitel) ebenso wie die Analyse multimodaler Interaktion im alltäglichen Sprachgebrauch (Paris 3).
Gelehrt wird auf Deutsch, Französisch und Englisch, auf fakultativer Ebene auch auf Polnisch.
Weitere Details finden Sie in den Ergänzenden Prüfungs- und Studienbestimmungen.
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Das Masterstudium setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus, in dem Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von 30 ECTS-Credits in Fächern mit einschlägigem sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt (z.B. Sprachvergleich, Linguistik, Spracherwerb) oder kommunikations- oder medienwissenschaftlichen Fächern (die einen geistes- oder kulturwissenschaftlichen Bezug aufweisen) nachgewiesen wurden. Der Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss ist durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie desselben zu erbringen.
Bitte beachten Sie:
Zur Einschätzung der Einschlägigkeit der 30 ECTS-Credits reichen Sie bitte ein Transcript of Records (von Ihrer Hochschule bestätigt) ein. -
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die nicht in Deutschland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß DSH-Prüfungsordnung des Sprachenzentrums der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vorlegen.
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Bei Studierenden des SMG (inkl. des Tracks Linguistic Research und des Double Degree MICS) werden Kenntnisse in zwei europäischen Fremdsprachen auf dem Niveau von UNIcert II bzw. von B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt, von denen eine i.d.R. Englisch ist.
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Abweichend werden bei Studierenden der Studienoption "Multimodalität – Diskurs – Medien" (MuDiM) Kenntnisse in Englisch und Französisch auf dem Niveau von UNIcert I bzw. B1 in einer der beiden Sprachen sowie auf dem Niveau von UNIcert II bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) in der anderen Sprache vorausgesetzt. Bitte reichen Sie ergänzend auch ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf (CV) mit Ihren Bewerbungsunterlagen für die Studienoption MuDiM ein.
- Als Äquivalente zum UNIcert II werden offizielle Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge, TOEIC, DALF, DELF, DELE) oder Zertifikate universitärer Sprachzentren sowie die explizite Ausweisung von B2 auf dem Bachelorzeugnis anerkannt.
Über die Anerkennung von Sprachnachweisen anderer Art entscheidet die Zulassungskommission.
Nicht anerkannt werden:
- Abiturzeugnisse
- DAAD-Sprachzeugnisse
- Volkshochschulkurse sowie -zertifikate.
- Als Äquivalente zum UNIcert II werden offizielle Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge, TOEIC, DALF, DELF, DELE) oder Zertifikate universitärer Sprachzentren sowie die explizite Ausweisung von B2 auf dem Bachelorzeugnis anerkannt.
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Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können für die Studienaufnahme des SMG (Linguistic Research bzw. MICS) Deutsch als eine der geforderten Fremdsprachen geltend machen. Dies erfolgt über den Nachweis der DSH bzw. eines vergleichbaren Abschlusses (gemäß § 1 Abs. 3 und 4 der DSH-Prüfungsordnung des Sprachenzentrums der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)).
Bitte beachten Sie:
- Sprachnachweise müssen spätestens zur Einschreibung vorgelegt werden.
Bewerben & Einschreiben
Der Studiengang ist zulassungsfrei.
Deutsche und Bewerber/innen mit deutschem Hochschulabschluss nehmen die Einschreibung zunächst online vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (für das Sommersemester) vor:
https://viacampus.europa-uni.de
Reichen Sie danach folgende Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. 20. März (für das Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
- einen Nachweis über Kenntnisse in zwei europäischen Fremdsprachen auf dem Niveau von B2 (UNIcert II oder Äquivalent), von denen eine i.d.R. Englisch ist,
- ein Transcript of Records zur Einschätzung der Einschlägigkeit des (bevorstehenden) Hochschulabschlusses,
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusses bzw. eine Bescheinigung Ihres bisherigen Prüfungsamtes, dass alle Studienleistungen vorgelegt wurden (Eine Bewertung aller Leistungen ist zur Einschreibung nicht notwendig. Reichen Sie in diesem Fall folgendes Formular ein: Bestätigung der erbrachten Bachelorleistungen zur Einschreibung. Das Bachelorzeugnis muss bis zum Ende des ersten Fachsemesters im Immatrikulationsamt vorgelegt werden).
- eine Krankenversicherungsbescheinigung*,
- einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
- Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
- eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
- einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
- eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.
*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung
Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.
Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.
Studierende,
- ab 30 Jahren
- in Weiterbildungsstudiengängen
- die sich für eine Promotion einschreiben
- am College eingeschrieben werden
erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.
Alle einzureichenden Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (für das Sommersemester) unter:
https://viacampus.europa-uni.de/
und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Master/index.html
Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.