Europäisches Wirtschaftsrecht (LL.M.)

Das Studium

Besitzen Sie einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss?
Streben Sie eine Karriere an, die fundierte Kenntnisse des Europäischen Wirtschaftsrechts verlangt?
Und wollen Sie an einer kleinen, aber feinen, international aus­gerichteten Top-Univer­si­tät vor den Toren Berlins und im Herzen Europas studieren?


Der Studiengang vermittelt Ihnen vertiefte Kenntnisse im Europäischen Wirt­schaftsrecht. Themenschwerpunkte sind das Europäische Binnen­markt- und Wirt­schafts­verfassungsrecht (insb. Grundfreiheiten; Wett­bewerbs­recht; Ver­gabe­recht), das EU-Außenwirtschaftsrecht unter Ein­be­zie­hung wirt­schafts­völkerrecht­licher Bezüge (insb. WTO-Recht), das Europäische Marken­recht, das Europäische Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Euro­päi­sche Privat-, Verbraucher- und Arbeitsrecht.

Sie lernen, das erworbene Wissen im Bereich des Europäischen Wirt­schafts­recht auf juristische Problem- und Aufgabenstellungen zu transferieren, komplexe Problemstellungen zu erkennen und zu formulieren sowie Lö­sun­­gen dazu zu entwickeln und fachgerecht darzustellen und wissen­schaft­lich ab­ge­sichert, methodisch richtig und praktisch vernünftig zu ar­gu­men­tieren und vorzutragen.

Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem primär deutschsprachigen Stu­dien­gang ist der Erwerb des akademischen Grades "Master des Euro­päi­schen Wirtschaftsrechts (LL.M.)" verbunden, der die Berufs- und Kar­riere­chancen in Politik, Internationalen Organisationen, Verwaltung, Wirtschaft, Un­ter­­nehmen und / oder Rechtsanwaltskanzleien erhöht.

Zusätzlich erhalten Sie Einblicke in die Praxis des Europäischen Wirt­schafts­rechts, die vor allem durch ergänzende Veranstaltungen des Frank­furter Insti­tuts für das Recht der Europäischen Union (FIREU) vermittelt werden.

Studieninhalte

Basis- und Wahlpflichtmodule

Die Regelstudienzeit umfasst im Masterstudiengang "Europäisches Wirt­schafts­recht" zwei Semester. Das Stu­dium be­ginnt je­weils zum Win­ter­se­mes­ter (An­fang Ok­to­ber), in dem die Stu­dier­en­den im Um­fang von 16 Se­mes­ter­wo­chen­stun­den (SWS) an den ob­li­ga­to­ri­schen Lehr­ver­an­stal­tun­gen der vier Ba­sis­pflicht­mo­du­le teil­neh­men. Im zwei­ten Se­mes­ter neh­men sie im Um­fang von 6 SWS an den Lehr­ver­an­stal­tun­gen aus dem Wahl­pflicht­mo­du­l teil.  Zu jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der in der Regel durch eine zwei- bis vierstündige Klausur erbracht wird. Dies wird verpflichtend im Modulkatalog angegeben.

Masterarbeit

Parallel zum Lehr­pro­gramm fer­ti­gen die Teil­neh­mer/-innen über­wie­gend im zwei­ten Se­mes­ter ihre Mas­ter­ar­beit an. Die An­mel­dung zur Mas­ter­ar­beit er­folgt nach er­folg­rei­chem Ab­schluss al­ler Ba­sis­pflicht­mo­du­le. Das The­ma der Mas­ter­ar­beit kann in Ab­stim­mung mit dem Stu­dien­gangs­lei­ter von je­dem der im Rah­men des Stu­dien­gan­ges zum Ein­satz kom­men­den Hoch­schul­leh­rer/-innen oder Do­zen­t/-innen aus­ge­ge­ben und be­treut wer­den. Die Mas­ter­ar­beit dient dem Nach­weis, dass die Kan­di­dat/-innen im Euro­päi­schen Wirt­schafts­recht selbst­stän­dig wis­sen­schaft­lich ar­bei­ten und die Er­geb­nis­se sach­ge­recht dar­stel­len können. Die Be­ar­bei­tungs­zeit für die Mas­ter­ar­beit be­trägt in der Re­gel 12 Wo­chen. Die Mas­ter­ar­beit ist grund­sätz­lich in deut­scher Spra­che ab­zu­fas­sen. Im Ein­ver­ständ­nis mit dem Be­treuer oder der Betreuerin kann die Mas­ter­ar­beit aber auch in eng­li­scher Spra­che ab­ge­fasst wer­den.

Zeugnis

Über die Leis­tun­gen in den Ba­sis- und Wahl­pflicht­mo­du­len so­wie über das Er­geb­nis der Mas­ter­ar­beit wird ein Zeug­nis aus­ge­stellt, das neben den Be­no­tun­gen der je­wei­li­gen Prü­fungs­leis­tun­gen eine Ge­samt­no­te ent­hält. Die­se Ge­samt­no­te be­stimmt sich aus dem Durch­schnitt der ein­fach ge­wich­te­ten No­ten der Ba­sis- und Wahl­pflicht­mo­du­le und der dop­pelt ge­wich­te­ten No­te der Mas­ter­ar­beit. Mit dem Zeug­nis wird den er­folg­rei­chen Ab­sol­ven­t/-innen zu­gleich ein Diploma Supplement sowie eine Ur­kun­de aus­ge­hän­digt, mit der die Ver­lei­hung des aka­de­mi­schen Gra­des eines "Mas­ter des Euro­päi­schen Wirt­schaft­srechts (LL.M.)" be­ur­kun­det wird.

I. Basispflichtmodule (Wintersemester) SWS ECTS workl.-
Std.
1. Europäische Wirtschaftsverfassung
Europäischer Binnenmarkt und Grundfreiheiten des AEUV
EU-Grundrechte
2
2
4,5
4,5
135
135
2. Europäisches Wettbewerbsrecht
Europäisches Kartellrecht
Europäisches Lauterkeits- und Markenrecht
2
2
4,5
4,5
135
135
3. Europäisches Privatrecht
Europäisches Privatrecht
Europäisches Verbraucherrecht
2
2
4,5
4,5
135
135
4. Die EU im globalen Handels- und Wirtschaftsverkehr
Wirtschaftsvölkerrecht
Europäisches Außenwirtschaftsrecht
2
2
4,5
4,5
135
135
II. Wahlpflichtmodul (3 aus 6) (Sommersemester) SWS ECTS Päsenz

Europäisches Wettbewerbsverfahrensrecht
Europäisches Beihilferecht
EU-Prozessrecht
Europäisches Arbeitsrecht
Europäisches (Wirtschafts-)Strafrecht
Europäisches Agrar- und Er­näh­rungs­wirt­schafts­recht


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Das aktuelle Semesterlehrprogramm finden Sie hier.

Bewerbung & Fristen⠀

  • Aktuelle Fristen zur Einschreibung in den Master "Europäisches Wirt­schaftsrecht" finden Sie unter Bewerbung & Einschreibung.
  • Einschreibungen erfolgen generell über unser Online-Portal viaCampus.
  • Bewerber*innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss informieren sich bitte zunächst in der Abteilung für internationale Angelegenheiten.
  • Der Masterstudiengang kann auch in Teilzeit absolviert werden. Infor­ma­tionen darüber erhalten Sie auf der Website der Viadrina.

Für die Zulassung bzw. den Zugang zum Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" müssen die Bewerber*innen den Nachweis über die Erfüllung folgender Anforderungen erbringen:

  • Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften an einer deutschen oder ausländischen Hoch­schule grundsätzlich im Umfang von 8 Semestern oder 240 ECTS-Punk­ten; alternativ können Hochschulabschlüsse in anderen Fächern als gleich­wertig anerkannt werden, wenn sie die für die er­folg­reiche Teilnahme an dem Masterstudiengang erforderlichen Kennt­nisse vermitteln und rechts­wis­sen­schaft­liche Bezüge aufweisen (s. § 3 der Zugangs- und Zu­las­sungs­ordnung des Studienganges).
  • Hinreichende Kenntnisse im Europarecht, die sich auf die Grundlagen des materiellen und institutionellen Rechts der Europäischen Union be­zie­hen. Erforderlich ist der Nachweis der Teilnahme an universitären Lehr­ver­an­stal­tun­gen, des zum ersten berufsqualifizierenden Hoch­schul­abschluss füh­ren­den Studienganges, im Umfang von min. 6 ECTS oder 4 Semester­wochen­stunden (SWS).
  • Eine schriftliche Bestätigung des Studiengangleiters über das Vor­lie­gen der festgelegten Zugangsvoraussetzungen.
    Dazu senden Sie bitte per E-Mail (eu-wirtschaftsrecht@europa-uni.de) die unter 1. und 2. genannten Unterlagen vor der Einschreibung bei viaCampus an die Studiengangleitung. Zur Zusendung der Bestätigung teilen Sie der Studiengangsleitung auch Ihre Postanschrift mit.


Studieninteressierten mit einem Hochschulabschluss mit weniger als 240 ECTS wird das Aufbaustudium "Recht der Wirtschaft" empfohlen, um die feh­len­den ECTS zu erlangen.


Detaillierte Informationen finden Sie in der Studiengangsspezifischen Ordnung für den Zugang und die Zulassung zum Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht".

Der Master-Studiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" ist gebührenfrei, d.h., dass ausschließlich ein Semesterbeitrag (keine Studiengebühr!) erhoben wird.

Kontakte & Links⠀

Prof. Dr. Carsten Nowak

Studiengangsleiter

Sekretariat: Manuela Richter

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