Europäisches Wirtschaftsrecht (LL.M.)
Das Studium
Besitzen Sie einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss?
Streben Sie eine Karriere an, die fundierte Kenntnisse des Europäischen Wirtschaftsrechts verlangt?
Und wollen Sie an einer kleinen, aber feinen, international ausgerichteten Top-Universität vor den Toren Berlins und im Herzen Europas studieren?
Der Studiengang vermittelt Ihnen vertiefte Kenntnisse im Europäischen Wirtschaftsrecht. Themenschwerpunkte sind das Europäische Binnenmarkt- und Wirtschaftsverfassungsrecht (insb. Grundfreiheiten; Wettbewerbsrecht; Vergaberecht), das EU-Außenwirtschaftsrecht unter Einbeziehung wirtschaftsvölkerrechtlicher Bezüge (insb. WTO-Recht), das Europäische Markenrecht, das Europäische Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Europäische Privat-, Verbraucher- und Arbeitsrecht.
Sie lernen, das erworbene Wissen im Bereich des Europäischen Wirtschaftsrecht auf juristische Problem- und Aufgabenstellungen zu transferieren, komplexe Problemstellungen zu erkennen und zu formulieren sowie Lösungen dazu zu entwickeln und fachgerecht darzustellen und wissenschaftlich abgesichert, methodisch richtig und praktisch vernünftig zu argumentieren und vorzutragen.
Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem primär deutschsprachigen Studiengang ist der Erwerb des akademischen Grades "Master des Europäischen Wirtschaftsrechts (LL.M.)" verbunden, der die Berufs- und Karrierechancen in Politik, Internationalen Organisationen, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen und / oder Rechtsanwaltskanzleien erhöht.
Zusätzlich erhalten Sie Einblicke in die Praxis des Europäischen Wirtschaftsrechts, die vor allem durch ergänzende Veranstaltungen des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union (FIREU) vermittelt werden.
Studieninhalte
Basis- und Wahlpflichtmodule
Die Regelstudienzeit umfasst im Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" zwei Semester. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester (Anfang Oktober), in dem die Studierenden im Umfang von 16 Semesterwochenstunden (SWS) an den obligatorischen Lehrveranstaltungen der vier Basispflichtmodule teilnehmen. Im zweiten Semester nehmen sie im Umfang von 6 SWS an den Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtmodul teil. Zu jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der in der Regel durch eine zwei- bis vierstündige Klausur erbracht wird. Dies wird verpflichtend im Modulkatalog angegeben.
Masterarbeit
Parallel zum Lehrprogramm fertigen die Teilnehmer/-innen überwiegend im zweiten Semester ihre Masterarbeit an. Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt nach erfolgreichem Abschluss aller Basispflichtmodule. Das Thema der Masterarbeit kann in Abstimmung mit dem Studiengangsleiter von jedem der im Rahmen des Studienganges zum Einsatz kommenden Hochschullehrer/-innen oder Dozent/-innen ausgegeben und betreut werden. Die Masterarbeit dient dem Nachweis, dass die Kandidat/-innen im Europäischen Wirtschaftsrecht selbstständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt in der Regel 12 Wochen. Die Masterarbeit ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Im Einverständnis mit dem Betreuer oder der Betreuerin kann die Masterarbeit aber auch in englischer Sprache abgefasst werden.
Zeugnis
Über die Leistungen in den Basis- und Wahlpflichtmodulen sowie über das Ergebnis der Masterarbeit wird ein Zeugnis ausgestellt, das neben den Benotungen der jeweiligen Prüfungsleistungen eine Gesamtnote enthält. Diese Gesamtnote bestimmt sich aus dem Durchschnitt der einfach gewichteten Noten der Basis- und Wahlpflichtmodule und der doppelt gewichteten Note der Masterarbeit. Mit dem Zeugnis wird den erfolgreichen Absolvent/-innen zugleich ein Diploma Supplement sowie eine Urkunde ausgehändigt, mit der die Verleihung des akademischen Grades eines "Master des Europäischen Wirtschaftsrechts (LL.M.)" beurkundet wird.
I. | Basispflichtmodule (Wintersemester) | SWS | ECTS | workl.- Std. |
1. Europäische Wirtschaftsverfassung | ||||
Europäischer Binnenmarkt und Grundfreiheiten des AEUV EU-Grundrechte |
2 2 |
4,5 4,5 |
135 135 |
|
2. Europäisches Wettbewerbsrecht | ||||
Europäisches Kartellrecht Europäisches Lauterkeits- und Markenrecht |
2 2 |
4,5 4,5 |
135 135 |
|
3. Europäisches Privatrecht | ||||
Europäisches Privatrecht Europäisches Verbraucherrecht |
2 2 |
4,5 4,5 |
135 135 |
|
4. Die EU im globalen Handels- und Wirtschaftsverkehr | ||||
Wirtschaftsvölkerrecht Europäisches Außenwirtschaftsrecht |
2 2 |
4,5 4,5 |
135 135 |
|
II. | Wahlpflichtmodul (3 aus 6) (Sommersemester) | SWS | ECTS | Päsenz |
Europäisches Wettbewerbsverfahrensrecht |
2 2 2 2 2 2 |
3 3 3 3 3 3 |
90 |
Das aktuelle Semesterlehrprogramm finden Sie hier.
Bewerbung & Fristen⠀
- Aktuelle Fristen zur Einschreibung in den Master "Europäisches Wirtschaftsrecht" finden Sie unter Bewerbung & Einschreibung.
- Einschreibungen erfolgen generell über unser Online-Portal viaCampus.
- Bewerber*innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss informieren sich bitte zunächst in der Abteilung für internationale Angelegenheiten.
- Der Masterstudiengang kann auch in Teilzeit absolviert werden. Informationen darüber erhalten Sie auf der Website der Viadrina.
Für die Zulassung bzw. den Zugang zum Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" müssen die Bewerber*innen den Nachweis über die Erfüllung folgender Anforderungen erbringen:
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften an einer deutschen oder ausländischen Hochschule grundsätzlich im Umfang von 8 Semestern oder 240 ECTS-Punkten; alternativ können Hochschulabschlüsse in anderen Fächern als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie die für die erfolgreiche Teilnahme an dem Masterstudiengang erforderlichen Kenntnisse vermitteln und rechtswissenschaftliche Bezüge aufweisen (s. § 3 der Zugangs- und Zulassungsordnung des Studienganges).
- Hinreichende Kenntnisse im Europarecht, die sich auf die Grundlagen des materiellen und institutionellen Rechts der Europäischen Union beziehen. Erforderlich ist der Nachweis der Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen, des zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führenden Studienganges, im Umfang von min. 6 ECTS oder 4 Semesterwochenstunden (SWS).
- Eine schriftliche Bestätigung des Studiengangleiters über das Vorliegen der festgelegten Zugangsvoraussetzungen.
Dazu senden Sie bitte per E-Mail (eu-wirtschaftsrecht@europa-uni.de) die unter 1. und 2. genannten Unterlagen vor der Einschreibung bei viaCampus an die Studiengangleitung. Zur Zusendung der Bestätigung teilen Sie der Studiengangsleitung auch Ihre Postanschrift mit.
Studieninteressierten mit einem Hochschulabschluss mit weniger als 240 ECTS wird das Aufbaustudium "Recht der Wirtschaft" empfohlen, um die fehlenden ECTS zu erlangen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Studiengangsspezifischen Ordnung für den Zugang und die Zulassung zum Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht".
Der Master-Studiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht" ist gebührenfrei, d.h., dass ausschließlich ein Semesterbeitrag (keine Studiengebühr!) erhoben wird.
Kontakte & Links⠀
Prof. Dr. Carsten Nowak
Studiengangsleiter
- Europa-Universität Viadrina, Große Scharrnstr. 59, 15230 Frankfurt (Oder)
- +49 (0) 335 5534-2711
- eu-wirtschaftsrecht@europa-uni.de
Sekretariat: Manuela Richter
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