Sozialbeitrag und Studierendenschaftsbeitrag
Alle Studierenden zahlen für die Nutzung der sozialen Einrichtungen und für die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft pro Semester den Sozialbeitrag für das Studentenwerk und den Studierendenschaftsbeitrag.
Sozialbeitrag für das Studentenwerk:
An jeder Universität gibt es ein Studentenwerk, das soziale Einrichtungen wie z. B. die Mensa und Studentenwohnanlagen unterhält.
Für den an das Studentenwerk in jedem Semester zu zahlenden Beitrag gilt das Solidarprinzip. Der Beitrag ist zu leisten – unabhängig davon, ob der/die Studierende das komplette Semester (Vorlesungs- und vorlesungsfreie Zeit) vor Ort ist oder nicht. Der Beitrag ist deswegen vergleichsweise gering, da die Solidargemeinschaft aller Studierenden die Bereitstellung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Leistungen solidarisch finanziert – unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der einzelne Studierende sie auch tatsächlich nutzt.
Eine teilweise monatliche Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht. Beitragsbefreiungen werden in diesem Solidarmodell sehr restriktiv gehandhabt, damit sie nicht zu einer Reduktion der Solidargemeinschaft führen und die Höhe des Studierendenbeitrages stabil gehalten werden kann. Diesbezügliche Regelungen sind in der Beitragsordnung des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) enthalten, welche ihre Zustimmung im Verwaltungsrat, dem mehrere Studierende verschiedener Hochschulen angehören, gefunden haben.
Der soziale Gedanke und die Solidarität mit sozial unterstützungsbedürftigen Mitgliedern der Solidargemeinschaft stehen im Vordergrund, nicht die Leistungsgerechtigkeit im Einzelfall!
Studierendenschaftsbeitrag:
Durch die Immatrikulation werden Sie Mitglied der Studierendenschaft und zahlen einen geringen Beitrag dafür. Die Studierendenschaft ist über die von ihr gewählten Organe (z. B. den AStA) in der Lage, vielfältige hochschulpolitische Rechte sowie soziale und kulturelle Aufgaben wahrzunehmen (Jobvermittlung, Mitfahrzentrale...)