Semesterticket
Seit dem Sommersemester 2000 gibt es an der Europa-Universität ein Semesterticket. Es ist für alle Studierende Pflicht und für 6 Monate gültig.
Von der Beitragspflicht sind Studierende befreit, die zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft der Europa-Universität Viadrina sind oder die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten,
- Studierende in Fern- und Onlinestudiengängen,
- Studierende, die für berufsbegleitende Studiengänge immatrikuliert sind,
- Schwerbehinderte, die nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und
- Studierende, die an einer anderen Hochschule der Länder Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind und dort ein VBB-Semesterticket erhalten.
Von der Beitragspflicht sind auf Antrag befreit Studierende, die die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Gruppen nachweisen können:
- Körperlich beeinträchtigte Studierende, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Beeinträchtigungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen,
- Studierende, die durch die Europa-Universität Viadrina ordnungsgemäß beurlaubt wurden,
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Rückmeldung erkrankt sind und infolge dessen einen Anspruch auf Beurlaubung durch die Europa-Universität Viadrina hätten,
- Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums im Praxissemester, im Auslandssemester oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens vier – in begründeten Ausnahmefällen auch drei - zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten und nicht beurlaubt sind und
- Studierende, die im Besitz eines Firmentickets sind.
Mit dem Semesterticket können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel, auch den Regionalexpress innerhalb des gesamten Verkehrsverbundes Berlin/Brandenburg (VBB) nutzen, die Fahrradmitnahme ist jedoch nicht enthalten.
Das Semesterticket ist zusammen mit dem Semesterbeitrag zu bezahlen. Die Befreiung vom Semesterticket kann nur innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden.