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Einschreib- und Rückmeldegebühr

Seit dem Sommersemester 2001 müssen alle Studierenden im Land Brandenburg eine Einschreib- und Rückmeldegebühr zahlen.

Von dieser Gebühr befreit sind:

  • ausländische Studierende, die aufgrund eines Austauschprogrammes an der Viadrina studieren (Erasmus, Bard-College, Reims, Guelph,...)
  • ausländische Studierende, die ein Stipendium aus Mitteln des Bundes oder der Länder erhalten
  • Studierende, die beurlaubt sind wegen Krankheit, Pflege naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes, Mutterschutz/Elternzeit oder Heranziehung zum Wehrpflicht- oder Zivildienst
  • Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule in Brandenburg oder Berlin eingeschrieben sind und die Gebühr bereits dort entrichtet haben