Einschreib- und Rückmeldegebühr
Seit dem Sommersemester 2001 müssen alle Studierenden im Land Brandenburg eine Einschreib- und Rückmeldegebühr zahlen.
Von dieser Gebühr befreit sind:
- ausländische Studierende, die aufgrund eines Austauschprogrammes an der Viadrina studieren (Erasmus, Bard-College, Reims, Guelph,...)
- ausländische Studierende, die ein Stipendium aus Mitteln des Bundes oder der Länder erhalten
- Studierende, die beurlaubt sind wegen Krankheit, Pflege naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes, Mutterschutz/Elternzeit oder Heranziehung zum Wehrpflicht- oder Zivildienst
- Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule in Brandenburg oder Berlin eingeschrieben sind und die Gebühr bereits dort entrichtet haben