Pflichtpraktikum für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Das Career Center führt die Anerkennung der Pflichtpraktika in den Studiengängen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mit dem Prüfungsausschuss der Fakultät durch.
Neue Fachspezifische Ordnungen/ Studiengangsspezifische Ordnungen
Studierende der Studiengänge IBA BA, IBWL BA, BWL BA (auslaufend), VWL BA (auslaufend) müssen 12 bzw. 18 ECTS-Credits durch Praktika oder die Teilnahme an Veranstaltungen zu Vermittlung von Softskills erlangen. 1 ECTS-Credit entspricht einer Arbeitszeit von 30 Stunden. Details finden Sie in den für diese Studiengänge geltenden Praktikumsrichtlinien:
Information zum Pflichtpraktikum im Studiengang Recht und Wirtschaft BA.
Alte Studienordnungen
Studierende der Studiengänge BWL BA, IBWL BA, IBA BA und VWL BA sowie IBA MA müssen bei der Zulassung zur Abschlussarbeit Vollzeitpraktika im Gesamtumfang von 12 Wochen vorweisen. Für ein anerkanntes Pflichtpraktikum erhalten Sie keine ECTS-Punkte.
Anerkennung des Praktikums
Die Anerkennung eines Praktikums als Pflichtpraktikum wird durch das Einreichen eines Praktikumsberichtes (Online-Formular und unterschriebener Scan) und einer Bestätigung des Praktikumsgebers (Praktikumszeugnis) beantragt. Arbeits-/Praktikanten-/Werkstudentenverträge werden als Nachweis des Arbeitgebers nicht anerkannt. Bitte informieren Sie sich hier über das Anerkennungsverfahren.