Pflichtpraktikum für Studierende der Kulturwissenschaften

Das Career Center führt die Anerkennung für folgende Studiengänge der Kulturwissenschaftlichen Fakultät gemeinsam mit den jeweiligen Prüfungsausschüssen durch:
Bachelor-Studiengänge
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Master-Studiengänge
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Die Anerkennung von Praktika im MES und MKK erfolgt nicht durch das Career Center.
Wie kann ich mein Praktikum oder eine vergleichbare Leistung als Studienleistung anerkennen lassen?
Die Anerkennung eines Praktikums/ einer Werkstudentenstelle o.ä. als Studienleistung wird durch das Einreichen eines Berichtes (Online-Formular und unterschriebener Scan) und einer Bestätigung/ Zeugnis des Praktikumsgebers beantragt. Bitte lesen Sie dazu die Informationen zum Anerkennungsverfahren. Die Anerkennung kann bis zu 8 Wochen dauern.
Woher weiß ich, ob eine Tätigkeit/ ein Praktikum als Studienleistung anerkannt wird?
Die Praktikumsrichtlinien der Fakultät regelt, welche Praktika anerkannt werden können und wieviele ECTS-Credits Sie jeweils erhalten.
Praktikumsrichtlinien der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
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Praktikumsrichtlinie des Studiengäng Kulturwissenschaften BA und Interkulturelle Germanistik Praktikumsrichtlinie Recht und Politik BA Praktikumsrichtlinie der Masterstudiengänge MASS, MEK, KGMOE, MAKS, Literaturwissenschaften Praktikumsrichtlinie Master European Studies (Anerkennung über das Studiengangsbüro) |