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Erasmus+ Praktikum für Absolvent*innen

Auslandspraktika von Absolventen und Absolventinnen können ebenfalls gefördert werden. Es gelten die gleichen Förder- und Auswahlkriterien wie für studentische Erasmus+-Praktika. Allerdings brauchen Studierende, die das Praktikum nach Beendigung Ihres Studiums absolvieren möchten, zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Zusage des Praktikumsgebers (damit Sie Punkt 1 s.u. erfüllen können).

Darüber hinaus ist zu beachten: 

  1. Absolvent* innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung um die Teilnahme am Erasmus+-Programm noch eingeschrieben sein.
  2. Das Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Studienende beendet werden.
  3. Vor Beginn des Praktikums muss dem Career Center eine Exmatrikulationsbescheinigung bzw. ein Nachweis des Prüfungsamtes, das alle Studienleistungen erbracht wurden, vorliegen.