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Wen kann ich wählen? (Gremien)

Gremien der universitären Selbstverwaltung

Senat

  • Informationen über den Senat
  • Amtszeit:
    • 2 Jahre
    • studentische Mitglieder: 1 Jahr
  • Anzahl Mitglieder / Wahlkreise:
    • 4 Studierende
    • 2 nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
    • 4 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (davon 1 stimmberechtigtes Mitglied)
    • 2 Professor*innen der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
    • 2 Professor*innen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
    • 2 Professor*innen der Juristischen Fakultät
    • 1 Professor*in universitätsweit

Fakultätsräte

Gleichstellungsbeauftragte

  • Informationen über die Gleichstellungsbeauftragte(n)
  • zentrale Gleichstellungsbeauftragte (hauptberuflich)
    • Amtszeit: 4 Jahre
    • bis zu zwei Stellvertreterinnen (nicht hauptberuflich)
  • dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
    • für die Kulturwissenschaftliche Fakultät
    • für die Juristische Fakultät
    • für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
    • für die Verwaltung und die zentralen Einrichtungen
    • Amtszeit: 2 Jahre
    • bis zu zwei Stellvertreterinnen

Personen zur Konfliktschlichtung in Promotionsverfahren

  • 1 Person für die Gruppe der Hochschullehrer*innen (+ 1 Stellvertretung)
  • 1 Person für die Gruppe der Promovierenden (+ 1 Stellvertretung)
  • Amtszeit: 2 Jahre

Personalräte

 

Gremien der studentischen Selbstverwaltung

Studierendenparlament

  • Amtszeit: 1 Jahr
  • Wahl im Sommersemester

Fachschaftsräte

  • Fachschaftsrat der Kulturwissenschaftlichen Fakultät
  • Fachschaftsrat der Juristischen Fakultät
  • Fachschaftsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
  • Amtszeit: 1 Jahr
  • Wahl im Winter- und im Sommersemester