Allgemeines Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Bestimmungen richten sich nach der
Brandenburgische Trennungsgeldverordnung- BbgTGV. Wenn eine Zusage für Umzugskostenvergütung vorliegt, kann – sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind – auf Antrag Trennungsgeld gewährt werden.
Rundschreiben
Antragsformulare
Die für die Beantragung der Trennungsgeldentschädigung notwendigen Vordrucke erhalten Sie bei der zuständigen Bearbeiterin
Frau Sieber.