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Personalkosten - wer kostet wieviel?

Übersicht

Stand: Dezember 2022

Die nachfolgende Aufstellung erfolgte auf der Grundlage des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes, Bundesbesoldungsordnung W sowie des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Tarifeinigung der Tarifverhandlungen.

Für die genaue Berechnung von Personalkosten, die von individuellen Verhältnissen des Einzelnen
abhängig ist, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Dezernates II, insbesondere das Sachgebiet Personal & Hilfskräfte, gern zur Verfügung.

Betrachten Sie die Aufstellung als Durchschnittswerte und damit als eine Orientierung. Hier ist die Tabelle 2022 als PDF abrufbar.

Die Stiftung EUV ist als Arbeitgeberin verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklichung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern mitzuwirken. Das Entgelttransparenz- gesetz vom 30. Juni 2017 finden Sie hier.

Hinweis zur Übersicht der Personalkosten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Tabellen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Diese aktuellen Stundensätze sind vertraglich zu vereinbaren.

Stundensätze: gültig ab
Studentische Hilfskraft 01.01.2024
Wissenschaftliche Hilfskraft (BA) 01.01.2024
Wissenschaftliche Hilfkraft (MA) 01.01.2024

Hier finden Sie eine Übersicht des Urlaubsanspruchs für Hilfskräfte