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Stabsstelle Qualitätsmanagement

Interne Akkreditierung

Die interne Akkreditierung stellt die detaillierteste und umfassendste Form der Begutachtung eines oder mehrerer Studiengänge hinsichtlich vorgegebener inhaltlicher und struktureller Qualitätsanforderungen dar und ist in folgenden Fällen obligatorisch:

  • nach der Einrichtung eines neuen Studienganges, spätestens jedoch nach Ende der Regelstudienzeit des ersten Immatrikulationsjahrganges,
  • bei wesentlichen Änderungen eines Studienganges, insbesondere bei Änderungen in Bezug auf die Zielsetzung, die Zielgruppe, die Studiendauer oder die Pflichtmodule, in der Regel innerhalb eines Jahres nach der zustimmenden Entscheidung des Stiftungsrates im Rahmen seiner Rechtsaufsicht, oder wenn
  • seit der erstmaligen Akkreditierung bzw. nach der letzten internen oder externen Akkreditierung, nach einer Änderung oder Reakkreditierung mehr als acht Jahre vergangen sind.

Für die interne Akkreditierung werden entsprechende Dokumentationsvorlagen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der internen Akkreditierung kann für den zu begutachtenden Studiengang die Akkreditierung ohne oder mit Auflagen ausgesprochen werden, die Akkreditierung abgelehnt/versagt werden oder das Akkreditierungsverfahren befristet ausgesetzt werden.

Interne Akkreditierung – Dokumentationen

Interne Akkreditierung in Form eines graphischen Prozessleitfadens als PDF

Interne Akkreditierung in Form einer ausformulierten Prozessbeschreibung als PDF

Dokumentation für den Studiengang als Grundlage für die Selbstdokumentation für die interne Akkreditierung als Word-Dokument (interner Zugriff)

Handreichung zur kompetenz- und lernzielorientierten Formulierung von Qualifikationszielen
(interner Zugriff)

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