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​Viadrina International Program - for Graduates (VIP)

Forschungsaufenthalt Ausland

Wo finde ich eine Übersicht aller Partneruniversitäten der Viadrina?
Eine Übersicht über alle Partneruniversitäten der Viadrina finden Sie hier.
Kann ich auch einen Forschungsaufenthalt an einer Institution machen, die keine Partneruniversität der Viadrina ist?
Ja, Sie können auch einen Forschungsaufenthalt im Ausland an einer Institution absolvieren, die keine Partneruniversität der Viadrina ist. Die Wahl der Gastinstitution sollte gemäß Ihres Forschungsschwerpunkts erfolgen und muss in der Bewerbung entsprechend begründet werden.
Welche Förderlinien gibt es im Rahmen des VIP?

Als Promovierende/-r der Viadrina stehen Ihnen im Rahmen des VIP folgende Förderlinien zur Verfügung:

  • Fellowships für Forschungsaufenthalte im Ausland (max. 3 Monate)
Wie kann ich mich für das VIP bewerben?
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Bewerbung im Rahmen des VIP. Beachten Sie für eine Bewerbung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland (max. 3 Monate) auch die aktuellen Ausschreibungen, die eine detaillierte Übersicht der einzureichenden Unterlagen enthält. Bitte beachten Sie auch die Bewerbungsfristen für aktuelle Ausschreibungen. Bewerbungen, die außerhalb aktuell laufender Ausschreibungen eingehen, können leider nicht beachtet werden.
Ich möchte weniger als 3 Monate im Ausland forschen. Kann ich mich dennoch für einen Forschungsaufenthalt (max. 3 Monate) bewerben?
Ja, Sie können Ihren Forschungsaufenthalt im Ausland auch weniger als 3 Monate absolvieren.
Kann ich den Forschungsaufenthalt auch in einem Land absolvieren, für das ich eine Staatsbürgerschaft besitze?
Ja, Sie können sich auch für einen Forschungsaufenthalt in Ihrem Heimatland bewerben. Wichtig ist hier jedoch, dass die Wahl des Ziellandes für Ihre Promotion forschungsrelevant ist und dies in der Bewerbung klar zum Ausdruck kommt. Darüber hinaus müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie an der Viadrina promovieren.
Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen um mich für das VIP zu bewerben?
Für die Bewerbung im Rahmen des VIP müssen Sie keine Sprachzertifikate einreichen. Bitte informieren Sie sich jedoch ggf. bei der Institution, wo Sie Ihren Forschungsaufenthalt verbringen wollen, welche sprachlichen Voraussetzungen vorausgesetzt werden.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung im VIP?
Neben einem Einladungsschreiben der einladenden Institution, sind auch ein Gutachten Ihres Betreuers bzw. Ihrer Betreuerin, eine Skizze Ihres Promotionsvorhabens inkl. Gliederung und Zeitplan der Promotion (max. 5 Seiten), ein Motivationsschreiben (max. 3 Seiten), ein detaillierter Zeitplan des Forschungsaufenthalts im Ausland, ein Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums und ein Nachweis der Durchführung einer Promotion an der Viadrina unerlässlich. Eine genaue Übersicht über die einzureichenden Unterlagen finden Sie in den entsprechenden aktuellen Ausschreibungen.
Wie erhalte ich ein Einladungsschreiben eines Hochschullehrers oder einer Hochschullehrerin der Gastinstitution?
Für eine Bewerbung im Rahmen des VIP ist ein Einladungsschreiben eines Hochschullehrers oder einer Hochschullehrerin der gewünschten Gastinstitution nötig. Bitte informieren Sie sich zunächst selbstständig auf der Internetseite der Gastinstitution über Lehrstühle, die für Sie forschungsrelevant sind. Kontaktieren Sie entsprechende Professoren bzw. Professorinnen mit der Bitte im Rahmen des VIP einen Forschungsaufenthalt von max. 3 Monaten an dem entsprechenden Lehrstuhl verbringen zu dürfen. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage an entsprechende Professoren bzw. Professorinnen ggf. Ihren Lebenslauf (CV) sowie ein Exposé Ihres Forschungsthemas bei.
Was sollte im Einladungsschreiben des einladenden Lehrstuhls der Gastinstitution stehen?

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, was in dem Einladungsschreiben des einladenden Gastinstitution stehen muss. Es wäre jedoch ratsam, wenn das Einladungsschreiben folgende Informationen enthält:

  • Name und Heimatuniversität des Promovierenden bzw. der Promovierenden
  • Forschungsthema des Promovierenden bzw. der Promovierenden
  • Zeitraum des geplanten Forschungsaufenthalts
  • Ziele des geplanten Forschungsaufenthalts
  • Umfang der Betreuungsmöglichkeiten durch den einladenden Lehrstuhl

Bei „Downloads“ finden Sie zudem eine Übersicht mit Hinweisen für das Einladungsschreiben, das Sie der einladenden Institution ggf. zur Orientierung zukommen lassen können.

Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch die Gastinstitution für eine erfolgreiche Bewerbung im Rahmen des VIP nicht zwingend nötig ist (ggf. kann hier auch auf die Bibliothek ausgewichen werden).

Ich möchte meinen Forschungsaufenthalt an mehreren Gastinstitutionen verbringen. Muss ich für der Bewerbung im Rahmen des VIP eine Einladung von jeder Institution beilegen?
Wenn Sie im Rahmen Ihres Forschungsaufenthalts an mehreren Institutionen längere Zeit forschen wollen, so sollten Sie der Bewerbung für das VIP eine Einladung von jeder Institution beilegen. Ggf. sollten Sie jedoch bei der VIP-Projektkoordination nachfragen, ob in Ihrem konkreten Fall mehr als ein Einladungsschreiben nötig ist.
Soll das Gutachten von meinem Betreuer bzw. meiner Betreuerin direkt an die Projektkoordination des VIP weitergeleitet werden?
Bitte fügen Sie das Gutachten, genauso wie das Einladungsschreiben, direkt Ihrer Bewerbung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland bei. Es ist nicht zwingend nötig, dass Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin das Gutachten separat an die VIP-Projektkoordination schickt. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Gutachten von Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin unterschrieben werden muss.
Welche Informationen sollten in dem Motivationsschreiben stehen?
Ihr Motivationsschreiben für einen Forschungsaufenthalt im Ausland sollte einen Umfang von max. 3 Seiten nicht überschreiten. Bitte legen Sie in dem Begründungsschreiben Ihre Motivation für einen Forschungsaufenthalt an der Gastinstitution dar. Gehen Sie auf Ihre geplanten Aktivitäten vor Ort ein und beschreiben Sie inwiefern der Aufenthalt Ihrem Promotionsvorhaben und der eigenen Vernetzung dient. Beachten Sie für die Darstellung Ihrer Motivation auch die Ziele des VIP.
Was ist unter einem detaillierten Zeitplan meines geplanten Forschungsaufenthalts im Ausland zu verstehen?
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland einen detaillierten Zeitplan bei, aus dem die geplanten Aktivitäten vor Ort (z.B. Teilnahme an Kolloquien oder Seminaren) hervorgehen. Gerne können Sie den Zeitplan in Form einer Tabelle oder Zeitstrahls erstellen. Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Zeitplans für Ihren Forschungsaufenthalt im Ausland auch die Ziele des VIP.
Muss ich als Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums eine offiziell notarisierte Übersetzung meines Originalzeugnisses einreichen?
Sollten Sie eine offizielle notarisierte Übersetzung Ihres Originalzeugnisses in Englisch oder Deutsch vorliegen haben, so können Sie diesen Nachweis mit Ihren Bewerbungsunterlagen zusammen gerne einreichen. Eine Kopie Ihres Originalzeugnisses in einer europäischen Sprache reicht ggf. auch aus. Um sicher zu gehen, ob eine Kopie Ihres Hochschulabschlusszeugnisses für eine Bewerbung im Rahmen des VIP ausreichend ist, kontaktieren Sie ggf. die Projektkoordination des VIP.
Muss ich die Bewerbung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland in Deutsch oder Englisch einzureichen?
Sie können sich für das VIP auf Deutsch oder Englisch bewerben. Antragsformular und Gutachten stehen auf der Internetseite des Programms unter „Downloads“ sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zur Verfügung. Bitte wählen Sie die Sprache, die für Sie (und Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin) am geeignetsten erscheint, um Ihr geplantes Forschungsvorhaben im Ausland effektiv darzustellen.
Gibt es eine Beschränkung an welchem Punkt meiner Promotionsphase ich mich zum Zeitpunkt der Bewerbung befinden muss?
Nein, für eine Bewerbung im Rahmen des VIP gibt es keinerlei Vorgaben an welchem Punkt in Ihrer Promotionsphase Sie sich befinden sollten. Beachten Sie jedoch, dass der geplante Forschungsaufenthalt im Ausland in der Gesamtplanung Ihrer Promotion Sinn machen sollte und daher die Gründe für die Bewerbung entsprechend dargestellt werden müssen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie sich in Ihrer Promotion befinden. Eine Förderung von Postdocs ist im Rahmen des VIP nicht möglich.
In welcher Form schicke ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen zu?
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in 1 PDF-Datei (max. 2 MB) per E-Mail an die Projektkoordination des VIP (ipid-programm@europa-uni.de). Eine postalische Zusendung ist nicht nötig.
Was umfasst das Fellowship des VIP für einen Forschungsaufenthalt im Ausland?
Das VIP-Fellowship für Forschungsaufenthalte im Ausland (max. 3 Monate) beinhaltet eine monatliche Aufenthaltspauschale. Die Höhe der Aufenthaltspauschale richtet sich nach Dauer und Zielort/-e Ihres geplanten Forschungsaufenthalts im Ausland. Eine Übersicht über die Höhe der Aufenthaltspauschalen finden Sie in „Downloads“. Zusätzlich erhalten Sie als Fellow eine einmalige Reisekostenpauschale. Die Höhe der Reisekostenpauschale richtet sich nach Ihrem Zielort und ist ebenfalls bei „Downloads“ einsehbar.
Ich erhalte bereits ein Promotionsstipendium der Viadrina oder einer externen Institution (z.B. Stiftung). Kann ich mich trotzdem für ein VIP-Fellowship bewerben? Muss ich für den Zeitraum des Forschungsaufenthalts im Ausland auf mein reguläres Stipendium verzichten?
Da es sich bei dem Fellowship für ein Forschungsaufenthalt im Ausland im Rahmen des VIP um Mittel zur Deckung der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten handelt, müssen Sie auf das Promotionsstipendium der Viadrina bzw. der externen Institution (z.B. Stiftung) nicht verzichten. Eine Kombination mit anderen Förderungen zur Finanzierung der eigenen Promotion ist daher möglich. Nur für den Fall, dass Ihr Promotionsstipendium auch die Förderung eines Forschungsaufenthalts im Ausland (Reise- und Aufenthaltskosten) vorsieht, so ist eine weitere Finanzierung durch das VIP nicht möglich. Ein Fellowship kann nur dann beantragt werden, wenn für denselben Zweck und Zeitraum keine andere Förderung besteht.
In dem Merkblatt Reisekostenpauschale von/nach Deutschland wird für die USA, Kanada und Russland zwischen Ost und West unterschieden. Wo verläuft die Grenze zwischen Ost und West in den einzelnen Ländern?
Eine genaue Einteilung zwischen Ost und West der USA, Kanada und Russland, finden Sie in dem Merkblatt Reisekostenpauschale von/nach Deutschland.
Ich erhalte bereits ein Stipendium für einen Forschungsaufenthalt im Ausland. Kann ich mich trotzdem für ein VIP-Fellowship bewerben?
Das kommt auf die Art Ihres Stipendiums an. Sollte das Stipendium eine Reisekostenpauschale sowie ein monatliches Fellowship für Ihren geplanten Forschungsaufenthalt im Ausland enthalten, so können Sie sich leider nicht für ein VIP-Fellowship bewerben. Im Rahmen des VIP kann nur dann ein Fellowship beantragt werden, wenn für denselben Zweck und denselben Zeitraum keine andere Förderung besteht.
Kann ich im Rahmen des VIP einen Kinderzuschlag bzw. Kinderzuschläge beantragen?
Leider können im Rahmen des VIP keine Kinderzuschläge beantragt oder bewilligt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit bei Vorliegen einer Zusage für das VIP bei der Familienbeauftragten der Europa-Universität Viadrina einen Kinderzuschlag bzw. Kinderzuschläge für Kinder, Pflegekinder und im Haushalt lebende Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) zusätzlich zu beantragen. Nähere Informationen zur finanziellen Unterstützung von internationalen Promovierenden mit Kindern, erhalten Sie bei der Familienbeauftragten der Viadrina (familienbeauftragte@europa-uni.de).
Wie werden die Bewerber für das VIP ausgewählt?
Alle Bewerbungen werden nach Abschluss der Bewerbungsfrist an die Kommission zur Vergabe der Mittel im Bereich Forschung und Wissenschaftlicher Nachwuchs weitergeleitet. Die Kommission entscheidet über alle eingegangenen und vollständigen Bewerbungen auf der Basis der Kriterien und Ziele des VIP.
Werden alle eingegangenen Bewerbungen nach Ende der Bewerbungsfrist gleichzeitig beurteilt oder erfolgt die Vergabe der Fellowships fortlaufend?
Alle Bewerbungen werden nach Ende der Bewerbungsfrist gesammelt an die Kommission zur Vergabe der Mittel im Bereich Forschung und Wissenschaftlicher Nachwuchs weitergeleitet. Der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung spielt für die Auswahl keine Rolle, solange Ihre Bewerbung rechtzeitig vor Bewerbungsschluss eingegangen ist. Es erfolgt keine fortlaufende Vergabe.
Wann kann ich mit einer Entscheidung der Kommission rechnen?
Die Projektkoordination wird Ihnen nach Eingang der Bewerbung eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung sowie den etwaigen Zeitpunkt einer Antwort mitteilen.
In welchem Zeitraum kann ich einen Forschungsaufenthalt im Ausland (max. 3 Monate) absolvieren?

Grundsätzlich können sie zu jedem Zeitpunkt des aktuellen Kalenderjahrs einen Forschungsaufenthalt im Ausland absolvieren. Den genauen Zeitraum Ihres geplanten Forschungsaufenthalts im Ausland sprechen Sie jedoch bitte mit der Gastinstitution ab.

Bitte sehen Sie auch die Hinweise in der aktuellen Ausschreibung zur Auswahl des genauen Zeitraums Ihres geplanten Forschungsaufenthalts im Ausland.

Ich habe eine Zusage für einen Forschungsaufenthalt im Ausland (max. 3 Monate) im Rahmen des VIP erhalten. Kann ich den Forschungsaufenthalt auch auf einen anderen Zeitraum verschieben, als in der Bewerbung angegeben.
Eine Verschiebung des geplanten Forschungsaufenthalts ist in Absprache mit der einladenden Gastinstitution und der VIP-Projektkoordination im selben Kalenderjahr möglich. Eine Verschiebung des bewilligten Forschungsaufenthalts in ein anderes Kalenderjahr ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie sich erneut bewerben.
Ich habe eine Zusage für einen Forschungsaufenthalt im Ausland (max. 3 Monate) im Rahmen des VIP erhalten. Kann ich den Forschungsaufenthalt auch an einer anderen Gastinstitution absolvieren, als in der Bewerbung angegeben.
Nein, die Zusage der Förderung durch das VIP für Ihren geplanten Forschungsaufenthalt ist an die in der Bewerbung angegebene Gastinstitution geknüpft. Sollten Sie an einer anderen Institution im Ausland Ihren Forschungsaufenthalt absolvieren wollen, so müssen Sie sich erneut für das VIP bewerben.
Ist in dem Fellowship für einen Forschungsaufenthalt im Ausland die Versicherung inklusive?
Nein, eine Versicherung ist in dem Fellowship für einen Forschungsaufenthalt im Ausland nicht inklusive. Sie müssen sich für Ihren Forschungsaufenthalt im Ausland entsprechend selbst versichern.
Sind die Kosten für die Unterkunft während meines Forschungsaufenthalts im Ausland bereits inklusive?
Die Kosten für die Unterkunft während Ihres Forschungsaufenthalts im Ausland sind von dem VIP-Fellowship zu bezahlen. Die Unterkunftsmöglichkeiten besprechen Sie bitte mit der Gastinstitution. Die Suche nach einer geeigneten Unterkunft während des Forschungsaufenthalts im Ausland muss selbständig erfolgen. Sollten die Kosten für die Unterkunft über der Aufenthaltspauschale liegen, so müssen die Mehrkosten selbst getragen werden. Eine Erhöhung des Fellowships ist nicht möglich.