Engagement für Transparenz und Integrität – Viadrina-Jurist Prof. Dr. Bartosz Makowicz in Beirat von Transparency International berufen

Eine effektive und nachhaltige Bekämpfung und Eindämmung von Korruption ist das Ziel von Transparency International Deutschland. Im Januar 2022 startet Prof. Dr. Bartosz Makowicz, Professor für Polnisches Öffentliches Recht und Gründer des Viadrina Compliance Center, in seine zweite Amtszeit als Mitglied des Beirates von Transparency International (TI) Deutschland. Welchen Themen er sich dort widmet und was das mit seiner wissenschaftlichen Arbeit zu tun hat, beantwortet er im Interview.

Professor Makowicz, worin besteht Ihre Aufgabe im Beirat von Transparency International?

Der Beirat gehört zu den offiziellen Gremien der Organisation und besteht derzeit aus 21 Mitgliedern, die jeweils für drei Jahre bestellt werden. Transparency International ist eine gemeinnützige und politisch unabhängige Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, deutschland- und weltweit Korruption zu bekämpfen. Sie bringt dafür Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Der Beirat soll das Bild abrunden; seine Mitglieder kommen daher vor allem aus dem dritten Sektor, also beispielsweise aus Universitäten, Gewerkschaften und Medien.

Prof. Dr. Bartosz Makowicz

Prof. Dr. Bartosz Makowicz, Professor für Polnisches Öffentliches Recht und Gründer des Viadrina Compliance Center, Foto: Michaela Grün/Viadrina


Mit welchen konkreten Fragen beschäftigen Sie sich in dem Beirat?

Die Themen sind recht divers, denn Transparency International definiert Korruption sehr weit. Wir behandeln im Beirat Themen von Lobbyismus bis Bestechungsdelikten, aber auch sehr konkrete Fragen wie die der Herstellung von Transparenz, der Förderung von Compliance und Integrität oder die Whistleblowing-Thematik.

Was sind aus Ihrer Sicht die drängendsten Fragen und Aufgaben, die TI bearbeitet?

Dazu gehört derzeit mit Sicherheit das Whistleblowing. Whistleblower sind – vereinfacht gesprochen – Menschen, die einerseits guten Willens auf bestehende oder bevorstehende Missstände in Organisationen hinweisen, andererseits aber in Deutschland und vielen anderen Ländern nicht geschützt werden. Dabei können die indirekten Vergeltungsmaßnahmen teils erheblich sein, von Kündigung bis hin zum Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt und zu sozialer Brandmarkung. Nun hat die Europäische Union die Materie per Richtlinie einheitlich geregelt; die Umsetzungsfrist lief aber zum 18. Dezember 2021 aus, ohne dass Deutschland die Richtlinie umgesetzt hat. Hierzu hat TI eine Arbeitsgruppe gegründet, die den Prozess fortlaufend spiegelt und die Politik auffordert, aktiv zu werden.

Es gibt aber noch weitere Schnittstellen. Mehrfach war im Beirat und bei TI insgesamt die voranschreitende Erosion des Rechtsstaates, auch in Nachbarländern, Thema. Das kann unmittelbar mit Korruption und Missbrauch politischer Ämter im Zusammenhang stehen.

Wie knüpft diese Aufgabe inhaltlich an Ihre wissenschaftliche Arbeit an?

An diversen Stellen. Schon das Hauptziel der Organisation, also die Bekämpfung der Korruption, deckt sich mit unseren Forschungsschwerpunkten, wenn man bedenkt, dass ein Korruptions-Risiko eines von vielen Compliance-Risiken ist. TI ist somit an Forschungsergebnissen interessiert, die aufzeigen, wie ein effektives Compliance-Management-System in einer Organisation eingeführt und umgesetzt werden kann, um auch Korruptionsrisiken in den Griff zu bekommen. Der Input von der Zivilgesellschaft, also auch von TI, ist wiederum für die Forschung enorm wichtig. Auf diese Art und Weise entsteht über die Beteiligung im Beirat eine echte Win-win-Situation.

(FA)

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