zum aktuellen Viadrina-Logbuch

„Die Kunst darf vieles, aber nicht alles.“

Über das Spannungsfeld von Kunst und Strafrecht diskutierten rund 70 Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus Deutschland, Polen und Österreich am 19. und 20. Oktober an der Viadrina. Im Fokus stand die Frage, ob Street Art oder Sampling von Musikstücken durch die Kunstfreiheit gedeckt sind.

„Die Kunst darf vieles, aber nicht alles“, brachte Viadrina-Strafrechtler Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler seinen Eröffnungsvortrag auf den Punkt. Scheffler beleuchtete, wie vorbehaltlose Kunstfreiheit des Grundgesetzes durch verschiedene Rechtsbereiche eingeschränkt wird. „Graffiti fällt in der Regel unter Sachbeschädigung ohne Verweis auf die Kunstfreiheit. Bei Street Art, etwa vom britischen Künstler Banksy, verhält es sich anders: Er integriert Objekte aus dem urbanen Raum, etwa Wände und Telefonzellen, in seine Kunstwerke, wurde dafür aber bisher nicht strafrechtlich verfolgt. Seine Werke im öffentlichen Raum wurden zum Teil sogar von Kommunen verkauft.“

Scheffler ging auch auf den Rechtsstreit zwischen dem Musikproduzenten Moses Pelham und der Band Kraftwerk ein. Pelham hatte zwei Sekunden aus einem Kraftwerk-Stück übernommen und sich auf die Kunstfreiheit berufen: „Das Bundesverfassungsgericht hat Sampling als stilprägend für Hip-Hop anerkannt. Gleichzeitig müsste dabei aber auch das Urheberrecht beachtet werden.“ Das Ergebnis ist offen; der Rechtsstreit wird zurzeit vor dem Europäischen Gerichtshof fortgesetzt.

Im Rahmen der zweitägigen Tagung tauschten sich Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler über aktuelle Entwicklungen im deutschen und polnischen Recht zur Kunstfreiheit aus. Die Konferenz knüpfte inhaltlich an die Ausstellung „Kunst und Strafrecht“ an, die Scheffler gemeinsam mit seinem Lehrstuhlteam konzipiert hatte. Anhand von 20 bebilderten und kommentierten Fällen – unter anderem der Verhüllung der Kopenhagener Meerjungfrau mit einer Burka und umstrittener Gewaltdarstellungen im Kinderbuchklassiker „Max und Moritz“ – verdeutlicht sie das Spannungsfeld von Kunst und Strafrecht. Seit 2013 war die Ausstellung an 19 Hochschulen in Deutschland, Polen und Österreich zu sehen. (LW)

Die Ausstellungstafeln sind online abrufbar: www.kunstundstrafrecht.de

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