Abteilung für Hochschulkommunikation
Workshop „Sozioökonomische Rechte für ukrainische Geflüchtete“
Aufgrund der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine bedingten Fluchtbewegungen wurde am 3. März 2022 die sog. Massenzustrom-Richtlinie 20001/55/EG zum ersten Mal aktiviert. Die Richtlinie sieht Mindestnormen für den Fall eines Massenzustroms die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus Drittländern vor, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Dabei ist die Gewährung des vorübergehenden Schutz-Status auch mit der Gewährleistung sozioökonomischer Rechte verbunden, z.B. auf angemessene Unterkunft, notwendige medizinische Versorgung oder die Sicherung des Lebensunterhalts durch Sozialleistungen. Gut ein Jahr nach ihrer Aktivierung wollen wir mit Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis darüber diskutieren, wie es um die Umsetzung der Richtlinie in Polen und Deutschland in Rechtslage und -praxis heute steht. Der Workshop wird durchgeführt vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europäisches Sozialrecht (Prof. Dr. Hofmann) in Kooperation mit dem Center B/ORDERS IN MOTION.