Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten
Wahlleiter/in
- ist die Kanzlerin oder der Kanzler
- sichert die technische Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- macht die Wahl, die Wahltermine und das Wahlergebnis hochschulöffentlich bekannt
- nimmt die Wahlvorschläge sowie Einwände gegen die Wählerllisten entgegen
- bewahrt die Wahlunterlagen bis zur Unanfechtbarkeit des Wahlergebnisses auf und vernichtet diese dann
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Der Kanzler Niels Helle-Meyer
Die Aufgaben des Wahlleiters werden im Auftrag übernommen durch
Beatrix Eckert Dezernentin für Studentische Angelegenheiten
eckert@europa-uni.de
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Zentraler Wahlausschuss
- Dem Zentralen Wahlausschuss gehören eine Vertreterin oder ein Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer je Fakultät und je eine Vertreterin oder ein Vertreter der drei übrigen Mitgliedergruppen an.
- wird für eine zweijährige Amtszeit vom Senat gewählt
- legt Wahltermine und Fristen fest
- entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge
- beschließt über die Stimmzettel
- bestätigt das Wahlergebnis
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Vorsitzender: Prof. Dr. Kaspar Frey,
frey@europa-uni.de
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Wahlausschüsse
- gehören je eine Vertreterin oder ein Vertreter aller vier Mitgliedergruppen an
- die Mitglieder werden durch den Zentralen Wahlausschuss bestimmt
- zählen die Stimmen aus
- halten das Wahlergebnis fest und teilen es der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter mit
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Kontakt über den Zentralen Wahlausschuss
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Wahlprüfungsauschuss
- gehören je eine Vertreterin oder ein Vertreter aller vier Mitgliedergruppen an
- prüft im Falle einer Anfechtung
(Entscheidung durch den Senat)
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Vorsitzender: Prof. Dr. Benecke
benecke@europa-uni.de
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Wahlhelfer/innen
- sind Personen, die die Durchführung der Wahl unterstützen
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Ansprechpartnerin: Stefanie Piekos Dezernat für Studentische Angelegenheiten
piekos@europa-uni.de
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Wahlen zum Studierendenparlament, zu den Fachschaftsräten und zum Sprachenbeirat