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Beauftragte/-r für Ausländerfragen

Leben und Studieren in Slubice

Die Oder am Morgen, Sonnenaufgang, Oderbrücke ©Heide Fest

Visum für Drittstaater für die mehrmalige Einreise nach Polen

Im Internet, auf der Homepage der polnischen Botschaft, kann der ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES VISUMS heruntergeladen werden. Er wird dann ausgedruckt und ausgefüllt mit den folgenden Unterlagen per Post geschickt an die

 Polnische Botschaft
Lassenstr. 19-21
14193 Berlin

- Foto zum Antrag,
- Reisepass (wichtig: Das Original - KEINE Kopie),
- Bescheinigung, ausgestellt durch die EUV
- folgende Kopien: Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigung und die Kopie einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Visums (letzteres genügt solange es sich nicht nur um eine "Duldung" des Aufenthalts handelt) für den Aufenthalt in Deutschland

  • Für die Rücksendung der Reisepässe wird eine Portogebühr von 6 Euro fällig; das Visum selbst kostet nichts.
  • Werden von der Botschaft mehrere Pässe zurückgesandt, so können sie zusammen geschickt werden, um Portokosten zu sparen. Dies geschieht dann nach Absprache mit der Botschaft. Die Botschaft schickt dann Informationen bzgl. der Überweisung des Geldes (also Kontodaten etc.) zu.

Weitere Informationen erhalten sie bei der Polnischen Botschaft. Oder unter der Tel.Nr. 030/223130

Studentenwohnheim in Slubice

In der polnischen Nachbarstadt Slubice befinden sich in der Verwaltung der Universität Poznan ebenfalls eine Reihe von Wohnheimkapazitäten, die allen Studierenden der Europa-Universität Viadrina offen stehen. Die Wohnheimanträge können direkt nach Slubice geschickt oder über das Studentenwerk Frankfurt (Oder) nach Slubice weitergeleitet werden.

Wohnheimbeauftragte: Frau Lipka

Adam-Mickiewcz-Universität
Studentenwohnheime
ul. Pilsudskiego 14
PL 69-100 Slubice
Fax: +48 95759 2230

Anmelden in Slubice

Wohnt man in Slubice, so muss man sich im Urzad Miejski Slubice anmelden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

- Reisepass mit Visum,
- ein ausgefülltes Anmeldeformular (formularz meldunkowy), erhältlich dort.

Adresse:
Urzad Miejski Slubice
Ul. Akademicka 1,
Raum 002 "Ewidencja Ludnosci"

(hinter den Studentenwohnheimen Pilsudzkiego)

Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 7:15 - 15:15 Uhr
Freitag: 7:00 - 15:00 Uhr.

Abschaffung der Grenzkontrollen nach Polen

Seit Dezember 2007 gehört Polen zum Schengen-Raum. Das bedeutet:

  • Ungehindertes Reisen

Beim Überschreiten oder Überfahren der Grenzen innerhalb des Schengen-Raums gibt es keine Ausweiskontrolle.

  • Grenze kann überall passiert werden

Grenzübertritte innerhalb des Schengen-Raums sind an jeder Stelle ohne Genehmigung möglich, sogar mit einem Boot über die Oder

  • Ausweis weiter mitführen

Die Pflicht, bei Grenzübertritt gültige Personaldokumente - also Reisepass oder Personalausweis - mitzuführen besteht weiter. Wer sich nicht daran hält, muss bei Kontrollen im anderen Land mit Problemen rechnen. Ein Führerschein reicht nicht für einen legalen Grenzübertritt.

  • Nicht-EU-Ausländer, die jeweils nur ein Visum für ein Land und nicht für den gesamten Schengen-Raum haben

Personen aus Drittstaaten, die nur für ein bestimmtes Land eine Aufenthaltserlaubnis haben, können nicht ohne weiteres in andere Länder der Schengen-Zone wechseln und sollten sich zuvor bei den Botschaften dieser Länder informieren.

  • Einfuhr von Zigaretten, Alkohol und Benzin

Bei der Rückkehr nach Deutschland gelten weiterhin Mengenbeschränkungen für die Einfuhr. Hierüber informiert die Zollverwaltung.