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Beauftragte/-r für Ausländerfragen

30_06_09_Sommerschule_8889 ©Heide Fest

Die Funktion eines Beauftragten für Ausländerfragen ist zwar nicht gesetzlich vorgesehen und soll auch nichts an den vorhandenen Zuständigkeiten ändern.

Die Europa Universität wollte jedoch eine zusätzliche zentrale Stelle schaffen, die die Belange von Ausländerinnen und Ausländern wahrnimmt und als Ansprechperson dient.

Nach den in der Grundordnung festgelegten Rechten und Pflichten des Ausländerbeauftragten stehen gegenseitige Informationen und Gespräche im Mittelpunkt.

Haupttätigkeitsfelder

  • Probleme der Studierenden in der Universität

  • besondere Belange der ausländischen Mitarbeitenden der Universität

  • Situation ausländischer Universitätsangehöriger in Frankfurt (Oder)

  • Kontakte zu anderen Stellen, die sich mit Ausländerfragen befassen