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Anti-Korruption

AKB ©Heide Fest

Herzlich willkommen auf der WWW-Seite des Anti-Korruptionsbeauftragten der Viadrina!

Korruption in der öffentlichen Verwaltung ist jeder Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung eines materiellen oder immateriellen Vorteils für sich oder eine/n Dritte/n.

Korruption kann wegen ihrer destruktiven Funktion für die Wirtschaft und Gesellschaft nicht als ein Übel hingenommen werden, das als zwangsläufig zu akzeptieren wäre: Korruption ist ein Angriff auf die sachgerechte Aufgabenerfüllung durch eine regelwidrige Austauschbeziehung zwischen Geber und Nehmer; Korruption beschädigt Vertrauen und verursacht darüber hinaus erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Korruptionsfälle sollen nicht nur konsequent verfolgt, sondern auch vorab mit Hilfe vorbeugender Maßnahmen verhindert werden. Grundlage langfristig erfolgreicher Korruptionsbekämpfung ist daher die frühzeitige Prävention. Um eine erfolgreiche Korruptionsprävention und -bekämpfung zu gewährleisten, müssen alle Stellen zusammenwirken, denen die Prävention und Aufdeckung korruptiver Praktiken möglich ist.

Im Sommer 2011 wurde die „Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg“ in Kraft gesetzt.

Korruption ist an Hochschulen nicht nur bzgl. der Auftragsvergabe (Kauf von Geräten, Vergabe von Verträgen...), sondern auch bzgl. Lehre ein Thema. Wenn z.B. ein Student dem Prüfer Geld anbietet, um eine Benotung zu verändern, so liegt ein Bestechungsversuch vor. Eine Bestechung ist - auch als Versuch! – ebenso wie Bestechlichkeit strafbar (s. u.a. StGB §§ 331-335). In diesem Zusammenhang sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorgeschrieben (in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren). Es spielt dabei keine Rolle, ob hierbei Geld, Ware, eine Einladung zu einer Veranstaltung oder körperlicher Zuwendung eingesetzt wird.

Auch ein bestechender Student kann Ärger bekommen: Kurzfristig droht Strafverfolgung, langfristig können Examen aberkannt werden.

Abgesehen von der Strafbarkeit: Wer sich bestechen lässt, macht sich erpressbar. Wenn z.B. ein Lehrender sich bestechen lässt, geht er das Risiko ein, dass der Bestechende ihn unmittelbar danach oder nach einer später nicht bestandenen Prüfung und Zwangsexmatrikulation (wodurch das durch eine Korruption „geschönte“ Prüfungsergebnis ja wertlos geworden ist) erpresst. Zudem kann es sein, dass der Bestechende sich vor anderen damit brüstet, einen Lehrenden bestochen zu haben. Wenn ein auf diese Weise Informierter das dann weitererzählt, es öffentlich macht, bekommt u.a. der Bestochene Probleme. - Beispielsweise hat in NRW eine Universität eine Mitarbeiterin entlassen, die sich für "verbesserte Noten" bestechen ließ und dann von Unbeteiligten "verpfiffen" wurde.

Korruption beschädigt nicht „nur“ die Allgemeinheit (z.B. das Image der öffentlichen Verwaltung), sondern jeden einzelnen, insbes. dann, wenn er besticht oder sich bestechen lässt.

Die Annahme bzw. das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Brandenburg ist in dem Text "Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten und der Ministerien über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Brandenburg (VV VAnBGV) geregelt. - Das Land Brandenburg regelt die Annahme von Sponsoring ebenso wie die Bundesregierung (s.a. die  diesbzgl. Rahmenrichtlinie der Innenministerkonferenz und die Sponsoringberichte an die Landesverwaltung Brandenburg).

Um auf ungewollte Geschenke angemessen reagieren zu können, ist wahrscheinlich ein Musterbrief  hilfreich.

An der EUV ist die Drittmittelrichtlinie und die Bewirtungsrichtlinie zu beachten.

Zudem ist der Leitfaden für Führungskräfte zur Korruptionsprävention hilfreich.

 

Das Bundesministerium des Innern hat zur Korruptionsbekämpfung die Broschüre Regelungen zur Integrität erstellt.

Der Text Korruptionsbekämpfung in Deutschland: Institutionelle Ressourcen der Bundesländer im Vergleich ist von Transparency International Deutschland e.V. erstellt worden.

Ebenso von Transparency International Deutschland e.V. ist die Checkliste für „Self-Audits“ zur Korruptionsprävention an öffentlichen Hochschulen.

Flyer des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) "Wir nehmen keine Geschenke".

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Whistleblower besser als bisher.

 

 

Ich bin der Anti-Korruptionsbeauftragte (AKB) der EUV (nicht nur der AKB der UB!) und daher der Ansprechpartner zum Thema Korruption für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Viadrina: Bitte wenden Sie sich hinsichtlich tatsächlicher oder vermuteter Korruption (auch ohne Einhaltung des Dienstwegs) telefonisch (3397), per E-Mail oder persönlich (mein Büro: HG 265) an mich.

 

Rechenschaftsberichte des Anti-Korruptionsbeauftragten (AKB) der letzten Jahre

Rechenschaftsbericht 2023

Rechenschaftsbericht 2022

Rechenschaftsbericht 2021

 

 


 

Literatur