Erasmus+ KA107 für Promotionsaufenthalte in der Ukraine, Georgien und Russland
Das Programm Erasmus+ KA107 ermöglicht die Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität auf Länder, die außerhalb der Europäischen Union liegen (sogenannte Partnerländer). Der Ausbau der regulären Erasmus+ Mobilität auf diese Länder dient der Vertiefung der akademischen Kooperation zwischen der Viadrina und ihrer Partneruniversitäten in der Ukraine, Georgien, Russland und Kolumbien.
Bewerbung & Vorbereitung
Viadrina
Vor der Abreise muss das Learning Agreement ausgefüllt und sowohl von dem betreuenden Lehrstuhl der Viadrina als auch von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten unterschrieben werden. Zudem muss das Grant Agreement vom Promovierenden ausgefüllt und unterzeichnet werden.Gasthochschule Vor der Abreise sollten Sie sich an Ihre Betreuungsperson wenden, um Fragen bezüglich Ihres Auslandsaufenthalts zu klären. Oft empfiehlt es sich auch Kontakt mit dem International Office der Gasthochschule aufzunehmen, um organisatorische Fragen zu klären.
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Aufenthalt & RükkehrWährend des Auslandsaufenthaltes Nach der Rückkehr
Daneben haben Sie 30 Tage Zeit, den von der EU geforderten Online-Bericht (online participant report) auszufüllen. Der Link wird Ihnen von der Datenbank der EU automatisch zugesendet. Bitte prüfen Sie auch Ihre Spam-E-Mails. Erst nach Eingang des Berichts sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie die 2. Rate Ihres Zuschusses. Sollten Sie den Bericht nicht binnen 30 Tage erstellen, behält die EU sich vor, den bereits an Sie ausgezahlten Betrag zurückzufordern.
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FinanzierungWährend des Auslandsaufenthalts wird eine Förderung ausgezahlt, um zusätzlich anfallende Kosten zu decken. Die Förderung beträgt 650 EUR / Monat und kann für einen 5- oder 10-monatigen Forschungsaufenthalt beantragt werden. Zu dieser Förderung kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort des Auslandsaufenthalts, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Folgende Beträge werden je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz erstattet:
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