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Anerkennung bei Master-Programmen

Bei Fragen zur einer möglichen Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss (oder dessen Vertretung) des jeweiligen Studienprogramms: 

StudiengängeStudienfachkoordinatorn / innen
Europäische Kulturgeschichte Prof. Claudia Weber
Soziokulturelle Studien Dr. Stephan Lanz
Kultur und Geschichte Mittel- und Osteuropas Prof. Werner Benecke
European Studies Ruth Geiger
Sprachen Medien Gesellschaft Prof. Nicole Richter
Digital Entrepreneurship Johanna Janotta
Literaturwissenschaft: Ästhetik Literatur Philosophie Prof. Daniel Illger
Geschichte der Moderne transkulturell Prof. Klaus Weber

Ferner müssen Studierende ein Antragsformular ausfüllen, das Sie von der Homepage des Prüfungsausschusses der kulturwissenschaftlichen Fakultät  herunterladen können. Neben dem ausgefüllten Antrag müssen folgende Unterlagen dem Prüfungsausschuss (oder dessen Vertretung) des jeweiligen Master-Studiengangs vorgelegt werden:

  1. Transcript of Records, aus dem die erbrachten Studienleistungen hervorgehen
  2. Bescheinigung über Semesterwochenstunden-Anzahl der Seminare (falls aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich)
  3. Nachweise über das Studienniveau (Studienjahr), in dem die Leistungen erbracht wurden (falls aus Transcript of Records nicht ersichtlich)
  4. ECTS-Note (falls aus Transcript of Records nicht ersichtlich)

Weitere Informationen zu ERASMUS-Programmen

Studierende im ERASMUS-Programm müssen das Online Learning Agreement, welches Sie von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten erhalten, vor ihrem Auslandsaufenthalt von ihren Studienfachkoordinator/-innen (Departmental Coordinator) und der Partnerinstitution unterschreiben lassen.