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Lehr- und Prüfungsformen

 1. Lehreinheit

  • Semesterwochenstunde:
    Eine Semesterwochenstunde (SWS) beträgt 45 min. Diese Angabe  bezieht sich auf die wöchentlichen Kontakt-/Präsenzstunden einer Lehrveranstaltung, welche auch im entsprechenden Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht werden. Veranstaltungen an der Europa-Universität Viadrina haben zumeist eine Dauer von 2 SWS, d.h. eine Dauer von 1 Stunde und 30 min.

  • Beginn & Ende:
    Beginn und Ende der Lehreinheiten werden regelmäßig mit vollen Stunden angegeben. Für den genauen Beginn der Lehreinheit ist auf folgende Angaben zur Uhrzeit zu achten:
    • "c.t."
      Die meisten Lehreinheiten beginnen "c.t." (lateinisch: cum tempore = "mit Zeit", das sogenannte "Akademische Viertel"). Das bedeutet die Lehreinheiten beginnen 15 min. später als angegeben. Das ist auch dann der Fall, wenn nicht ausdrücklich "c.t."  hinter der Uhrzeit steht.
      ⇒   Bsp.:   10:00 Uhr (c.t.) - Beginn um 10:15 Uhr
      ⇒   Bsp.:   10:00 Uhr          - Beginn um 10:15 Uhr
    • "s.t."
      Falls die Lehreinheit pünktlich zur angegebenen Uhrzeit beginnt, wird dies durch die Angabe "s.t." (lateinisch: sine tempore = "ohne Zeit") gekennzeichnet. Dies wird immer mit der Uhrzeit zusammen genannt.
      ⇒   Bsp.:   10:00 Uhr (s.t.) - Beginn um 10:00 Uhr

2. Lehrsystem

  • Vorlesung:
    Eine Vorlesung dauert in der Regel zwei bis drei Stunden. Ein Professor oder eine Professorin hält vor einem Auditorium einen Vortrag zu einem Thema. Die Studierenden schreiben mit und haben in der Regel auch die Möglichkeit, während oder nach der Veranstaltung Fragen zu stellen.

  • Seminar:
    Während eine Vorlesung ohne Einschränkungen besucht werden kann, ist die Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Seminaren begrenzt. Deshalb ist für diese Unterrichtsform häufig eine Voranmeldung nötig. Die Anwesenheit ist obligatorisch und wird in der Regel über Anwesenheitslisten kontrolliert. Ein Seminar verlangt von den Studierenden aktive Mitarbeit, in der Regel bereiten sie ein wissenschaftliches Referat zu einem Thema vor und stellen es im Plenum vor.
    • Blockseminare
      Sie stellen eine kompaktere Unterrichtsform dar und finden oft an Wochenenden statt.

  • Übung/Tutorium:
    Eine Übung dient der Vertiefung eines in einer Vorlesung oder auch einem Seminar behandelten Themas. Meist geht es um die Lösung von Aufgaben in den Wirtschaftswissenschaften bzw. Fällen in den Rechtswissenschaften. Die Aufgaben, die in den Übungen behandelt werden, werden von den Lehrenden vorab im Internet veröffentlicht. Von den Studierenden wird verlangt, sich zu Hause gründlich vorzubereiten und die Lösungswege und Probleme anschließend im Unterricht vorzustellen und gemeinsam zu diskutieren.

3. Prüfungsformen

  • Wirtschaftswissenschaften:
    Vorlesungen und Übungen in den Wirtschaftswissenschaften schließen in der Regel am Ende des Semesters mit einer Klausur ab. Wer die Klausur nicht beim ersten Mal besteht, kann zu Beginn des darauffolgenden Semesters eine Nachprüfung ablegen. In den höheren Semestern können sich die Anforderungen erhöhen: so kann z. B. zusätzlich zu einer schriftlichen Prüfung ein mündliches Referat verlangt werden.

  • Rechtswissenschaften:
    Auch die angehenden Juristen und Juristinnen schließen ihre Vorlesungen und Übungen am Ende des Semesters mit Klausuren ab. Außerdem werden von ihnen noch Hausarbeiten verlangt, die meist während der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden müssen.

  • Kulturwissenschaften:
    In den Kulturwissenschaften werden weniger Klausuren geschrieben. Für den Leistungsnachweis werden in der Regel mehrere Essays oder wissenschaftliche Hausarbeiten verlangt. Die Abgabetermine werden von den einzelnen Lehrstühlen festgelegt. Meistens schreiben Studierende ihre Hausarbeiten in den Semesterferien.