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Sprachnachweise zum Studium

  • für deutsch-sprachige Studiengänge

Für alle deutsch-sprachigen Studiengänge (Bachelor & Master) müssen zu Beginn des Studiums, d.h. spätestens zur Einschreibung an der Viadrina, die notwendigen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachgewiesen werden.

Mit den folgenden Deutschnachweisen können Sie an der Viadrina studieren:

1. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) *

Die DSH öffnet Ihnen den Zugang zum Studium und wird von allen Hochschulen in Deutschland als Sprachnachweis anerkannt, wenn Sie die Prüfung mindestens auf dem Niveau DSH-2 (DSD II) bestehen.

Die DSH Prüfung kann man direkt an deutschen Universitäten ablegen, auch an der Viadrina. Das Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina bietet einen Vorbereitungskurs für diese Prüfung an, als Teil der Studienvorkurse. Informationen zur DSH-Prüfung (z.B. das genaue Datum der Prüfung) liegen dem Zulassungsbescheid bei. Bei Fragen kann man sich an das Sprachenzentrum wenden.

2. Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) *

Deutschkenntnisse können auch mit dem TestDaF nachgewiesen werden. Dieser Test kann bei TestDaF-Instituten auf der ganzen Welt abgelegt werden. Um an der Viadrina zu studieren, brauchen Sie in allen vier Prüfungsteilen mindestens das Niveau 4 (TDN 4).

3. Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss (Abitur)

Als Deutschnachweis gilt das deutsche Abitur, sowie diesem gleichgestellte deutsch-sprachige Sekundarschulabschlüsse aus z.B. Österreich und der Schweiz.

4. Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) *

Auch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - 2. Stufe (DSD II) mit dem Niveau C1 in allen 4 Teilprüfungen wird akzeptiert.

5. Sprachdiplom des Goethe-Instituts (GDS) *

Ein weiterer anerkannter Sprachnachweis ist das Große Deutsches Sprachdiplom / Goethe-Zertifikat C2 (GDS) des Deutschen Goethe-Instituts.

6. Studium in Deutschland

Wer ein deutschsprachiges Studium an einer deutschen Hochschule mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit erfolgreich absolviert hat, braucht keinen weiteren Sprachnachweis.

7. Studienkolleg / Feststellungsprüfung *

Wer an einem deutschen Studienkolleg (Feststellungsprüfung) eine gleichwertige Sprachprüfung bestanden hat, braucht keinen weiteren Sprachnachweis.

8. Die Europäischen Sprachzertifikate Prüfung (telc) *

Der Nachweis der Sprachprüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" mit der Gesamtnote "befriedigend" (d.h. mind. 151 Punkte) ist als ausreichender Deutschnachweis anerkannt. Die gemeinnützige telc GmbH ist Vollmitglied in der "Association of Language Testers in Europe" (ALTE). telc Sprachprüfungen können an über 3.000 Prüfungszentren in 20 Ländern abgelegt werden, darunter Volkshochschulen und private Sprachschulen.

* Sofern dieser Nachweis älter als 3 Jahre ist, muss entweder ein aktueller Nachweis vorgelegt, oder an unserer DSH-2 Prüfung teilgenommen werden.

Beachten Sie bitte!
Der Nachweis Ihrer aktuellen Deutschkenntnisse (mind. B2) ist bereits mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen, damit festgestellt werden kann,

  • ob diese Kenntnisse bereits für das Studium ausreichend sind
  • oder ob Sie vor Studienbeginn die DSH- oder eine äquvalente Prüfung ablegen müssen
  • oder ob eine Einschreibung wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht möglich sein wird.


  • für englisch-sprachige Studiengänge

Für rein englisch-sprachige Studiengänge (Bachelor & Master) müssen zu Beginn des Studiums, d.h. spätestens zur Einschreibung an der Viadrina, die notwendigen Englischkenntnisse nachgewiesen werden.

      • Die akzeptierten Nachweise und die Anforderungen an das Niveau der Englischkenntnisse variieren je nach Studiengang. Bitte informieren Sie sich entsprechend.
      • Falls neben Englisch auch Deutsch als Studiensprache gefordert ist, gelten die oben genannten Anforderungen!


  • zusätzliche Sprachkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass je nach Studiengang (Bachelor & Master), zusätzlich zur Studiensprache, noch weitere Sprachkenntnisse gefordert sein können.

      • Die akzeptierten Nachweise und die Anforderungen an das Niveau dieser zusätzlichen Sprachkenntnise variieren je nach Studiengang. Bitte informieren Sie sich entsprechend.