Banner Viadrina

Abschlusszeugnis noch nicht verfügbar?

Sie möchten sich an der Viadrina für ein Master Programm bewerben, aber Ihr erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor oder Äquivalent) liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor?

Dann beachten Sie bitte Folgendes!


Fall 1

Es fehlen noch einzelne Prüfungsleistungen, aber nach dem bisherigen Leistungsbild ist jedoch zu erwarten, dass Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor oder Äquivalent) vor Beginn des Masterstudiums erlangen werden.

Dann benötigen wir von Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung:

  • ein offizielles Original-Schreiben Ihrer Universität in Deutsch oder in Englisch, d.h. mit Briefkopf, Siegel und Unterschrift – keine Kopien, das bestätigt,
    • dass Sie Student dieser Universität sind,
    • dass Sie Ihre Studien im laufenden Semester beenden werden,
    • dass Sie Ihren akademischen Grad (z. B. Bachelor) am Ende des laufenden Semesters bekommen werden,
    • welcher Grad das ist und
    • welches die voraussichtliche Durchschnittsnote ist.
    • Außerdem müssen Sie eine offizielle Übersicht über Ihre bisher erbrachten Leistungen einreichen.

Fall 2:

Sie haben Ihr Studien abgeschlossen und Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor oder Äquivalent) bereits erworben, aber Ihr Zeugnis wurde noch nicht ausgestellt.

Dann benötigen wir von Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung:

  • ein offizielles Original-Schreiben Ihrer Universität in Deutsch oder in Englisch, d.h. mit Briefkopf, Siegel und Unterschrift – keine Kopien, das bestätigt,
    • dass Sie den akademischen Grad erworben haben,
    • welcher Grad es ist,
    • wann Sie ihn erworben haben
    • und welche Abschlussnote Sie hatten.

Wichtig!

Für die Zeit der Bearbeitung Ihrer Bewerbung ersetzen diese Schreiben das amtlich beglaubigte Zeugnis und die beeidigte Übersetzung. Aber zur spätestens Einschreibung müssen Sie das Abschlusszeugnis wie gefordert vorlegen, d.h. als amtlich beglaubigte Kopie oder im Original, und die beeidigte Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische.