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Gasthörer, Zweithörer, Juniorstudierende

Studenten im Hörsaal (3) ©Heide Fest

 

Weitere Informationen entnehmen SIe der

Immatrikulationsordnung

Gasthörer

Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Gasthörer sind nicht berechtigt Prüfungen abzulegen, sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.
  • Anmeldung für ein Semester und einzelne Lehrveranstaltungen
  • Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ist nicht erforderlich

Für Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Fremdsprachenausbildung stehen leider nur begrenzte Gasthörerplätze zur Verfügung. Näheres erfragen Sie bitte in unserem Sprachenzentrum.


Zweithörer

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden.

 

Einzureichende Unterlagen


Juniorstudierende

Schüler, die nach einer einvernehmlichen Beurteilung von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können außerhalb des Immatrikulationsverfahrens als Juniorstudierende eingeschrieben werden.