Allgemeinsprachliche und Fachsprachenausbildung
Allgemeinsprache
Unicert I = Allgemeinsprache
Europastufe A2
Bewältigung von Alltagssituationen
(mindestens 120 Unterrichtsstunden erforderlich)
Unicert II = Allgemeinsprache
Europastufe B2
studienspezifische Fertigkeiten
(mindestens 240 Unterrichtsstunden und Prüfung erforderlich)
Fachsprache
Unicert III = Fachsprache
Europastufe C1
Fachspezifische Fertigkeiten
(mindestens 360 Unterrichtsstunden, Auslandsaufenthalt und Prüfung)
Unicert IV = Fachsprache (nur Deutsch)
Europastufe C2
annähernd muttersprachliche akademische Fertigkeiten
(Fachstudium in der Fremdsprache, Fachsprachenausbildung und Prüfung)
Ein Einstufungstest entscheidet darüber, auf welcher Stufe der Studierende mit der Sprachausbildung beginnen kann. Die Teilnahme an der Fachsprachenausbildung ist erst ab dem zweiten Fachsemester möglich.
Ausländische Studierende in deutschsprachigen Studiengängen müssen bei Studienbeginn Deutschkenntnisse entsprechend der "Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer und staatenloser Studienbewerber an der Europa-Universität Viadrina" (DSH) nachweisen.
Bei englischsprachigen Studiengängen ist für alle Studierenden ein entsprechender Nachweis von Englischkenntnissen erforderlich.
Die Sprachanforderungen des gewählten Studiengangs sind in den Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten festgelegt.

