Banner Viadrina

Bedingungen für die Vergabe von Start-Stipendien

Förderberechtigung  
  Polnische Studierende, die nicht beurlaubt sind
Fachsemester in der Regel 1. Fachsemester an einer deutschen Hochschule (EUV)
Studiengänge

grundständige Studiengänge; Abschluss Diplom oder Bachelor
konsekutive Studiengänge;
(ausgenommen gebührenpflichtige Masterprogramme und Gaststudierende)

Auswahl  
  erfolgt durch Kommission

Ranking anhand der Abiturnote bzw. Bachelor-Note, unter Berücksichtigung des Motivationsschreibens

Kriterium Antragsteller, die in das 1. und 2. Fachsemester Bachelor einsteigen:
1. Motivation
2. Durchschnittsnote vom Abitur


Antragsteller, die in das 1. und 2. Fachsemester Master einsteigen:
1. Motivation
2. Bachelor-Note

Bewilligung  
  für ein akademisches Jahr

Förderdauer
Stipendienhöhe
Auflagen

10 Monate
150 EUR/Monat
Abgabe eines Studienberichts (Termin: 1. Juli)