Sozialbeitrag und Studentenschaftsbeitrag
Alle Studenten zahlen für die Nutzung der sozialen Einrichtungen und für die Mitgliedschaft in der Studentenschaft pro Semester den Sozialbeitrag und den Studentenschaftsbeitrag.
An jeder Universität gibt es ein Studentenwerk, das soziale Einrichtungen wie z. B. die Mensa und Studentenwohnanlagen unterhält.
Durch die Immatrikulation werden Sie Mitglied der Studentenschaft und zahlen einen geringen Beitrag dafür. Die Studentenschaft ist über die von ihr gewählten Organe (z. B. den AStA) in der Lage, vielfältige hochschulpolitische Rechte sowie soziale und kulturelle Aufgaben wahrzunehmen (Jobvermittlung, Mitfahrzentrale...)

