Studienplatzvergabe
zulassungsfrei, Studiengänge ohne NC
Es steht keine bestimmte Anzahl Studienplätze zur Verfügung, die Einschreibung erfolgt an der Viadrina bis zum angegebenen Termin ohne jegliche Auswahlverfahren.
zulassungsbeschränkt, NC-Studiengänge
Die Vergabe erfolgt an der Europa-Universität Viadrina gegenwärtig nach zwei Kriterien:
80% der Studienplätze werden nach Leistung (Numerus clausus) und
20% der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben (Zeit vom Abitur bis zur Bewerbung)
Nach dem Eingang der Bewerbungen werden zwei Ranglisten erstellt:
- auf der Rangliste nach Leistung werden alle Bewerber nach ihrer Durchschnittsnote im Abitur aufsteigend sortiert;
Bewerber mit gleicher Durchschnittsnote werden untereinander nochmals nach ihrer Wartezeit sortiert
80% der Bewerber erhalten eine Zulassung nach ihrer Note; nicht zugelassene Bewerber wurden automatisch in der Rangliste nach Wartezeit geführt
- auf der Rangliste nach Wartezeit werden alle Bewerber nach ihrer Wartezeit absteigend sortiert;
Bewerber mit gleicher Anzahl von Wartesemestern werden untereinander nochmals nach der Note sortiert
20% der Bewerber erhalten eine Zulassung nach ihrer Wartezeit
Die Zulassung zum Studium erfolgt entsprechend den Richtlinien der Hochschulvergabeverordnung des Landes Brandenburg. Diese sieht eine Zulassung nach folgenden Kriterien vor:
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80% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren (z. B. Gespräche, Tests, Einzelnoten) und
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20% der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben (Zeit vom Abitur bis zur Bewerbung)

