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Hochschulzugangsberechtigung

Voraussetzung zum Studium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

 

oder ein als gleichwertig anerkannter ausländischer Schulabschluss. Hinweise zur Anrechnung ausländischer Schulabschlüsse und des International Baccalaureate finden Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz (KMK).

Ausländische Studienbewerber müssen zusätzlich ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (DSH-Prüfung oder andere äquivalente Prüfung).

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium, die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge.


Studieren ohne Abitur

Zum Bachelorstudium kann auch zugelassen werden,

  • wer eine Meisterprüfung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf erbracht hat,
  • wer den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine geeignete Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat,
  • wer die Fachhochschulreife besitzt und eine für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat.

Diese Sonderregelung gilt nur für berufliche Qualifikationen, die in Deutschland erworben wurden.