Deutsch-Polnisches Career Center Beraten - Qualifizieren - Vermitteln
Praktikumsverträge & Co.
Studierende der Europa-Universität Viadrina, die ein Praktikum absolvieren möchten, sind seitens der Hochschule nicht verpflichtet einen Vertrag mit dem Praktikumsgeber abzuschließen und müssen sich auch nicht im Vorfeld des Praktikums dessen spätere Anerkennung durch das Career Center bestätigen lassen. Trotzdem solltet Ihr über die Bedingungen für die Anerkennung des Praktikums informiert sein und Euch besser in der Sprechstunde beraten lassen, falls Ihr unsicher seid.
Generell empfehlen wir Euch, einen Praktikumsvertrag abzuschließen, der den Rahmen für das Praktikum festlegt. Darüber hinaus solltet Ihr gut absprechen, wie Euer Praktikum gestaltet sein wird, denn Ihr investiert viel Zeit und vielleicht auch Geld. Da sollte es doch ein gutes Praktikum sein, bei dem Ihr viel lernt und Euer Profil schärfen könnt.
Eine mögliche Vorlage für einen Praktikumsvertrag könnt Ihr hier herunterladen. Die Hochschule unterzeichnet in der Regel keine Praktikumsverträge.
In einigen Ländern sind Praktikumsverträge Pflicht und müssen von der Hochschule unterzeichnet werden. Meldet Euch deshalb bitte im Career Center, wenn Ihr Praktika in Frankreich, Spanien, Belgien oder Luxemburg plant.
Rechtliche Fragen und Versicherungen
Ob Ihr im Rahmen Eueres Praktikums Sozialversicherungbeiträge abführen müsst, hängt erstens von der Höhe der Vergütung und zweitens vom Charakter eines Praktikums ab. Generell gilt in Deutschland das bei Pflichtpraktika keine Sozialabgaben zu zahlen sind. Ausführliche Informationen erhaltet Ihr in den Quicklinks und bei Eurer Krankenkasse.
Für das Auslandspraktikum solltet Ihr Euch immer von Eurer Krakenkasse beraten lassen und gegebenenfalls eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Auch eine Unfallversicherung wird von vielen Praktikumsgebern verlang und ist in jedem Fall sinnvoll.

